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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich habe das Problem, dass ich überlege, zum PJ das Bundesland zu wechseln. Jetzt stellt sich mir die Frage, bei welchem Bundesland die Anerkennung der Famulaturen erfolgt, da selbige ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind? Bei mir käme ein Wechsel von NRW nach RLP in Frage, die Frage ist halt nun, wessen Richtlinien ich beachten muss. Bei mir geht es um Famulaturen in der Anästhesie und Radiologie.



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  2. #2
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    Soweit ich weiß, ist für die Famulaturen deine „alte“ Uni bzw. dein „altes“ LPA zuständig. Um die PJ-Reife zu erhalten, musst du ja u.a. auch die Fam.-Bescheinigungen einreichen, und dann steht da eben drauf, dass die Famulaturen ordnungsgemäß abgeleistet wurden, und gut is. PJ-Reife ist PJ-Reife; zumindest war’s bei mir so, die Fam.-Bescheinigungen haben ich bei der Stex-Anmeldung gar nicht mehr vorlegen müssen.
    Um ganz sicher zur gehen würde ich aber einfach bei der neuen Uni im Studiendekanat anrufen und nachfragen, wie das bei denen üblicherweise gehandhabt wird! Wer weiß - andere Unis, andere Sitten...?!



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