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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Kollegen,

    ich bin im 1. klinischen Semester und Nicht-EU-Bürger. Ich bin hier geboren, habe hier Abitur gemacht und studiere auch hier. Seit langer Zeit denke ich an eine Einbürgerung, jedoch, was mich bisher davon abgehalten hat: die Bundeswehr. In meinem Heimatland gibt es nur den Wehrdienst und den musste ich nicht machen, weil ich studieren wollte. Nun kriege ich so ja die Approbation nicht. Die möchte ich schon eher als eine befristete Berufserlaubnis. Vielleicht gibt es einige unter euch, die die selben Fragen, möglicherweise auch bereits mit Antworten, haben wie ich.

    Meine Grundfrage ist: Was tun? Man kann ja bis 28 eingezogen werden und ich bin wohl mit 26 fertig mit dem Studium und nach dem Studium möchte ich direkt arbeiten und nicht bei der Bundeswehr sein oder irgendwo Zivi schieben. Zumal ich ja noch heiraten will. Aber ohne dt. Staatsbürgerschaft geht das nun auch nicht. Die brauche ich zwingend. Nun habe ich gelesen, dass man als Nicht-EU-Bürger auch die Approbation erhalten kann, es sei aber eine "Ermessensentscheidung" und ich möchte es nicht von der Laune eines Sachbearbeiters abhängig machen geschweige denn überhaupt es riskieren, dass es letztlich doch nicht klappt und ich dann ohne dt. Staatsbürgerschaft und Approbation da stehe. Und in meinem Fall dauert die Einbürgerung wohl 1-2 Jahre, weil mein Heimatland ziemlich langsam arbeitet....

    Gibt es einige unter euch, die in letzter Zeit dasselbe erlebt haben ? Kann ich denn mich irgendwie mit dem Einzug absichern ? Also dass sie mich nicht mehr einziehen ? Darum geht es mir eigentlich hauptsächlich. Naja, das will ich auch nicht riskieren, dass sie mich eben in den 2 Jahren zwischen 26 und 28 Jahren noch einziehen könnten, auch wenn es immer heißt, es sei sehr unwahrscheinlich. Ich möchte kein Risiko eingehen.

    Danke für eine Antworten bereits im Voraus. Ich hoffe, dass wir zu einem zufriedenstellenden Ende kommen


    Gruß und schönes Wochenende weiterhin



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Das würde mich jetzt aber auch interessieren! Bin ebenfalls Nicht-EU-Bürgerin. Heißt das, man könnte mir die Approbation nur aufgrund meiner Staatsangehörigkeit verweigern?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von PhysikumIchKomme Beitrag anzeigen
    Heißt das, man könnte mir die Approbation nur aufgrund meiner Staatsangehörigkeit verweigern?
    Der Konjunktiv ist hier fehl am Platz (man wird sie dir und allen anderen Nicht-EU-Bürgern verweigern). Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur Deutsche und andere EU-Staatsangehörige die Approbation als Arzt bekommen können (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BÄO). Alle anderen bekommen lediglich eine befristete Berufserlaubnis (§ 10 BÄO).


    Zitat Zitat von expredator Beitrag anzeigen
    Man kann ja bis 28 eingezogen werden
    Wie kommst du auf diese Zahl? Zum Grundwehrdienst kann man in aller Regel nur bis zum 23. Lebensjahr verpflichtet werden. Davon gibt es Ausnahmen mit den Altersgrenzen 25, 30 und 32. Ärzte können dabei möglicherweise aufgrund ihrer besonderen Qualifikation bis zum 32. Lebensjahr eingezogen werden, "wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden" (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 WPflG).

    Jedenfalls ist es angesichts der Musterungs- und Einberufungspraxis der letzten Jahre extrem unwahrscheinlich, dass man zu einem späteren Zeitpunkt doch noch "ran muss"!

    Zitat Zitat von expredator Beitrag anzeigen
    Zumal ich ja noch heiraten will. Aber ohne dt. Staatsbürgerschaft geht das nun auch nicht. Die brauche ich zwingend.
    Also heiraten kannst du auch als Ausländer!
    Das hätte auch zur Folge, dass du vom Wehrdienst auf Antrag befreit werden könntest (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 WPflG).


    Zitat Zitat von expredator Beitrag anzeigen
    Nun habe ich gelesen, dass man als Nicht-EU-Bürger auch die Approbation erhalten kann
    Das ist nur in besonderen Einzelfällen (§ 3 Abs. 3 BÄO) möglich, darauf würde ich mich wirklich nicht verlassen...


    Zitat Zitat von expredator Beitrag anzeigen
    Und in meinem Fall dauert die Einbürgerung wohl 1-2 Jahre, weil mein Heimatland ziemlich langsam arbeitet....
    Ist (leider) nicht ungewöhnlich.
    Kannst du aber überhaupt ausgebürgert werden, bevor du den Wehrdienst in deinem "Heimatland" abgeleistet hast? Ich nicht.


    Zitat Zitat von expredator Beitrag anzeigen
    Gibt es einige unter euch, die in letzter Zeit dasselbe erlebt haben ? Kann ich denn mich irgendwie mit dem Einzug absichern ? Also dass sie mich nicht mehr einziehen ? Darum geht es mir eigentlich hauptsächlich. Naja, das will ich auch nicht riskieren, dass sie mich eben in den 2 Jahren zwischen 26 und 28 Jahren noch einziehen könnten, auch wenn es immer heißt, es sei sehr unwahrscheinlich. Ich möchte kein Risiko eingehen.
    Heirate und/oder sorge für ein Kind, das ist die wohl risikoärmste Absicherung im Hinblick auf Einberufung zum Wehrdienst...


    Mein Rat: Stelle den Einbürgerungsantrag auf jeden Fall und lieber heute als morgen, denn das ganze Prozedere kann sich wie in meinem Fall über 2,5 Jahre hinziehen (und wird sicher noch Monate dauern ).



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  4. #4
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Von welchen Heimatländern redet Ihr eigentlich? Nur so aus Interesse



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Oooh, danke für die vielen Infos! Dann muss ich ja auch sobald wie möglich einen Antrag auf Einbürgerung stellen...

    @Muriel: Ich besitze die türkische Staatsangehörigkeit



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