ja, ABER er hat eine Hochschulreife, Du kannst es auch Zugangsberechtigung oder Bahnsteigkarte nennen, aber er darf studieren und damit ist er dem Abiturienten per Gesetz gleichgestellt, basta...
ROFLund auch nicht, die aus meiner Sicht einfach wichtige humanistische Grundbildung
ob es dir passt oder nicht, er hat die Hochschulreife erworben und zwar auf einem Weg der steiniger war als deiner oder meiner...Personalmanagement in Ehren, aber das lässt sich einfach nicht mit dem Erwerb der Hochschulreife vergleichen.