Hallo,
Ich überlege mir seit geraumer Zeit Zahnmedizin zu studieren. An der Uni Frankfurt beispielsweise berücksichtigt die AdH auch das Ableisten eines Krankenpflegedienst. Ich werde meinen Zivildienst in einem Krankenhaus ableisten, vorraussichtlich in der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses.
Nun frage ich mich unter welchen Kriterien dieses Zivildienstjahr als Krankenpflegedienst eingestuft werden kann. Im Internet habe ich bereits folgendes gefunden:
(http://www.berlin.de/lageso/gesundhe...egedienst.html)Auf den Krankenpflegedienst werden gemäß § 6 Abs. 2 ÄAppO angerechnet: [...]
-eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
Allerdings macht mich ein weiterer Abschnitt dieses Texters ein wenig stutzig:
Wenn ich nun auf der chirurgischen Station bzw. der Unfallchirurgischen Station meinen Zivildienst ableiste: Wird der als dreimonatiger Pflegedienst akzeptiert? Ich bin ja trotz des Fachbereiches mit der Patientenpflege betraut, da ich den Schwestern unterstellt bin, oder ginge dies nur wenn ich auf der internistischen Station arbeiten würde?In folgenden Bereichen bzw. Einrichtungen kann der Krankenpflegedienst nicht abgeleistet werden:
-Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal, Ambulanz oder Dialysestation eines Krankenhauses,
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
PaKo