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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo an alle Zweitstudienbewerber bzw. Ehemalige,

    ich habe ein paar ganz wichtige und dringende Fragen an Euch.

    1. Wenn man aus wissenschaftlichen Gründen einen Medizin Studienplatz erhält dann aber nach dem Studium doch nicht die Karriere einschlägt die man damals glaubhaft gemacht hat... würd einem dann die Approbation aberkannt??? Das habe ich vorhin gelesen und finde das ziemlich unglaubwürdig? Weiss jemand etwas genaueres dazu?

    2. Kann vielleicht mal jemand detailliert beschreiben wie er aus wissenschaftlichen Gründen einen Studienplatz erhalten hat? Und damit meine ich so ein bisschen berufl. Hintergrund und schlagartige Argumente mit denen es geklappt hat.

    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen!!!!!!!!!!!!!!!!!!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    1. Quatsch

    2. Schreibt nicht eh die Uni ein Gutachten?

    3. SuFu schon probiert? z.B. http://www.medi-learn.de/medizinstud...t=Zweitstudium



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank erstmal für deine Antwort!!!

    1. super denn ich hatte vorhin diesen link gefunden:

    Auszug: Wird nach einem Medizinstudium (als Zweitstudium) die Begründung geprüft und wird man ggf. dabei veranlagt?
    Natürlich, und wenn du nicht das machst, was du damals in der Begründung für den Zweitstudienwunsch angegeben hast, wird dir die bestandene Ärztliche Prüfung aberkannt und du kannst die Approbation auf immer knicken!

    Link: http://www.medi-learn.de/medizinstud...e/t-26056.html

    2. Ja das mit dem Gutachten weiss ich auch alles aber ich würde gern mal ein paar konkrete erfolgreiche Erfahrungsberichte hören (lesen) denn da gibt es so gut wie gar nichts im Netz zu finden.
    Ich habe eventuell einen wissenschaftlichen Grund... frage mich nur ob der anerkannt wird?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    kein Kommentar



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  5. #5
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    @Astrid83

    kurz zu Deinen Fragen:

    1. Dir wird sicherlich überhaupt nichts aberkannt.....völliger Blödsinn.....Dient der ZVS ja nur um festzustellen, ob und wie sehr Du berechtigt bist.

    2. Ohne zu wissen, was Du vorher studiert hast, ist es nicht möglich zu beurteilen, ob Deine wissenschaftlichen Gründe eine Chance haben.....

    3. Wissenschaftliche Gründe geltend zu machen ist sehr sehr schwer......und......Du sprichst ja auch mehr von beruflichen Gründen....Da bist Du in dieser Fallgruppe sowieso fehl am Platz!

    Schau Dich lieber einmal in Fallgruppe 3 oder 4 um (Stichwort: besondere berufliche Gründe).

    Aber - ohne Dir die Illusionen nehmen zu wollen - bei der ZVS mehr als den obligatorischen einen Punkt zu kriegen (für die Begründung), ist äußerst!!!!! schwer. Hier musst Du einiges Nachweisen können - auch schon in der 2.-höchsten Fallgruppe!



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