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Thema: Gleitklausel

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Kolleginnen/-en,

    gerade letzte Woche wurde eine Biochemie NachholKlausur geschrieben, bei der 63% der Studierenden der Humanmedizin "durchgefallen"sind und für einige auch zum letzten mal. Nichts desto trotz ist die Anzahl derjenige die mit 22 Punkten knapp an den 24 Punkten bestehens Grenze vorbei geschrammt sind, enorm.

    Wir suchen nun für dieses Problem eine Lösung. Und brauchen jede HIlfe die wir kriegen können........auch eure, BITTE.

    Der Biochemie Leiter meinte, dass es sich um eine Nachholklausur handle und somit auch nur die "dummen" an der Klausur teilnahmen, und der Schnitt deshalb so schlecht sei.

    Wir versuchen nun den Schnitt aufgrund der hohen Durchfallquote neu zu berechnen: 86 Studenten haben mitgeschrieben, davon haben 63%nicht bestanden. Nach meiner Gleitklausel Rechnung müsste die Bestehenspunktezahl nun bei 22 Punkten liegen, da normal 24 Punkte. Somit wären 15 Leuten mehr geholfen, und einige können weiterhin Medizin studieren.

    Leider ist der Biochemie Professor absolut unkolant und uneinsichtig. Wir ziehen es sogar in Erwähgung uns anwaltliche Hilfe zu holen. Da die Klausur ein wahres Massacker für uns Studenten war.

    Was meint ihr wie wir erfolgreich argumentieren können und den guten Mann aus der Reserve locken können? Ähnliche Erfahrungen gemacht, dann meldet euch bitte!!!!

    Vielen Dank im Voraus euer Andreas



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  2. #2
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    Naja an welcher Uni gibts keine Probleme damit??
    Also erstmal gucken in der Studienordnung wie es da geregelt ist.
    Gleitklauseln gelten bei uns nur wenn ein bestimmter Anteil des Jahrgangs daran teilnehmen muß, sonst kommt nämlich selbst der Kaffeesatz durch wies der Prof immer sagt..
    Bei uns sind immer 200 im Jahrgang, wenn weniger als 45 mitschreiben gibts keine Gleitklausel.



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  3. #3
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    Danke für deine schnelle Antwort, also Kaffesatz würde ich 86 von 120 Studenten aus unserem Jahrgang nicht nennen. Und meines Erachtens ist Klausur, KLausur unter welchen Bedingungen auch immer. Unter Kaffeesatz nenne ich was anderes. Aber die lieben Professorren haben ja auch die Legimitation sich sowas rauszunehmen. Trotzdem Danke. Leider steht in unserer Studienordnung keinerlei Regelung bezüglich der Gleitklausel. Es sind 15 Leute denne mit der Regelung geholfen wäre und die armen Schweine hatten eine so schwere Klausur wie sies schon lang nicht mehr gab! P.S.: 86 sind mehr wie 45.......auch in unserem Jahrgang. Gruß Andreas



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  4. #4
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  5. #5
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    Dann habt ihr rechtlich keine Chance auf eine Gleitklausel. Die Prüfungsformalitäten für alle Uni-internen Prüfungen (d.h. alles außer Staatsexamen) regelt die Studien-, bzw. Prüfungsordnung der Universität. Wenn da nur eine feste Bestehensgrenze steht, ist alles andere ein Zugeständnis des zuständigen Professors. Und wenn der nicht will, will er halt nicht.

    Was euch natürlich noch offen steht, ist zum einen den Fachschaftsrat einzuschalten. Sollte sowas regelmäßig vorkommen, kennt der die Probleme schon und kann auch noch mal mit dem Prof. reden. Zum anderen könnt ihr natürlich zum Studiendekanat gehen und dort vorsprechen. Aber dann muss euch klar sein, dass ihr vom prüfenden Fachbereich nicht mehr viel erwarten könnt, weil die es natürlich nicht mögen, wenn man den Studiendekan einschaltet.

    Viel Erfolg,
    Lars
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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