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Dann habt ihr rechtlich keine Chance auf eine Gleitklausel. Die Prüfungsformalitäten für alle Uni-internen Prüfungen (d.h. alles außer Staatsexamen) regelt die Studien-, bzw. Prüfungsordnung der Universität. Wenn da nur eine feste Bestehensgrenze steht, ist alles andere ein Zugeständnis des zuständigen Professors. Und wenn der nicht will, will er halt nicht.
Was euch natürlich noch offen steht, ist zum einen den Fachschaftsrat einzuschalten. Sollte sowas regelmäßig vorkommen, kennt der die Probleme schon und kann auch noch mal mit dem Prof. reden. Zum anderen könnt ihr natürlich zum Studiendekanat gehen und dort vorsprechen. Aber dann muss euch klar sein, dass ihr vom prüfenden Fachbereich nicht mehr viel erwarten könnt, weil die es natürlich nicht mögen, wenn man den Studiendekan einschaltet.
Viel Erfolg,
Lars
"Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran