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hmm.... ich bin grade auf was ganz seltsames gestoßen. Es gibt ja eine neue Weiterbildungsordnung. Ich hab einen 6-jahresvertrag zur Ansicht erhalten, das hat mich stutzig gemacht, weil ich mit 5 Jahren gerechnet hatte. Jetzt hab ich grade auf der Seite der Landesärztekammer gesehen, dass mein Chef für die alte WBO 72 Monate Weiterbildungsbefugnis hat, für die neue aber nur 24 Monate. Muss ich bzw. darf ich überhaupt meinen Internisten-Fachi nacht alter WBO machen??? Hab nirgens was dazu gefunden. Die Frage muss aber doch ganz einfach zu beantworten sein, sonst hätten ja viele Anfänger das Problem.
Naja..notfalls muss ich da mal anrufen und ganz blöd nachfragen