§ 20 Abs. 2 ÄAppO
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Hätte da mal eine Frage,
eine Freundin hat mich gestern angerufen, sie wolle sich vom 2. Staatsexamen abmelden, es ist ihr 3.(!) Versuch im April, und es sei nicht möglich, weil sie von "amtswegen" eingeladen würde.
Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen?!
Kann das sein, dass man sich von einer Prüfung nicht abmelden darf?! Wo ist da die Rechtsgrundlage?!
Wäre über Antworten echt dankbar.
"Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"
"Die zuständige Stelle hat den Prüfling zur
Wiederholung eines Prüfungsabschnitts oder
eines Prüfungsteils im nächsten Prüfungstermin
von Amts wegen zu laden. Ist der Zweite
Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ganz oder
teilweise zu wiederholen, hat der Prüfling
gegebenenfalls zusätzliche
Ausbildungsnachweise"
Steht aber nichts vom Abmelden?!
"Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"
Na, deswegen kann man sich auch nicht "abmelden". Nur mit einem amtsärztlichen Attest besteht überhaupt eine Chance, dass die Nichtteilnahme an der Prüfung nicht als Fehlversuch gewertet wird.
Das Hammerexamen ist halt keine x-beliebige Klausur aus der (Vor)Klinik.
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Schon krass oder?!
Sollte man nicht selbst entscheiden dürfen WANN man teilnimmt?!
"Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"