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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Hero of the day Avatar von Medimatze
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    Hätte da mal eine Frage,
    eine Freundin hat mich gestern angerufen, sie wolle sich vom 2. Staatsexamen abmelden, es ist ihr 3.(!) Versuch im April, und es sei nicht möglich, weil sie von "amtswegen" eingeladen würde.

    Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen?!

    Kann das sein, dass man sich von einer Prüfung nicht abmelden darf?! Wo ist da die Rechtsgrundlage?!

    Wäre über Antworten echt dankbar.
    "Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    § 20 Abs. 2 ÄAppO



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  3. #3
    Hero of the day Avatar von Medimatze
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    "Die zuständige Stelle hat den Prüfling zur
    Wiederholung eines Prüfungsabschnitts oder
    eines Prüfungsteils im nächsten Prüfungstermin
    von Amts wegen zu laden. Ist der Zweite
    Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ganz oder
    teilweise zu wiederholen, hat der Prüfling
    gegebenenfalls zusätzliche
    Ausbildungsnachweise"

    Steht aber nichts vom Abmelden?!
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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Na, deswegen kann man sich auch nicht "abmelden". Nur mit einem amtsärztlichen Attest besteht überhaupt eine Chance, dass die Nichtteilnahme an der Prüfung nicht als Fehlversuch gewertet wird.

    Das Hammerexamen ist halt keine x-beliebige Klausur aus der (Vor)Klinik.



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  5. #5
    Hero of the day Avatar von Medimatze
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    Schon krass oder?!
    Sollte man nicht selbst entscheiden dürfen WANN man teilnimmt?!
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