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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Sagt mal kann eine mündliche Prüfung im Nachhinein durch das Landesprüfungsamt als nicht bestanden gewertet werden, auch wenn man beim Prüfer bestanden hat? z.Bsp. weil ihnen etwas an der schriftlichen Ausarbeitung zum Patienten nicht gefällt?

    Hab plötzlich totale Panik!



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  2. #2
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    Hi, das LPA kann bestandene mündliche Prüfung nicht als nicht-bestanden erklären. Da brauchst du keine Sorgen zu machen! Wenn du nach der Prüfung mitgeteilt bekommen hast, dann hast du auch bestanden!

    Gratuliere!



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  3. #3
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    Habe erst morgen meine Mündliche aber ich wußte halt nicht ob der Bericht durch das LPA nochmals beurteilt wird oder ob das Urteil des Prüfers zählt. Andererseits kann man sich ja eigentlich nicht vorstellen das die beim LPA alle Berichte nochmals lesen.
    Man will halt nur sicher sein, das einem später keiner mehr etwas wegnehmen kann.
    Aber wenn Du sagst das das Wort des Prüfers zählt dann ist ja gut.



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  4. #4
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    Die beim Landesprüfungsamt sind keine Ärzte sondern "nur" Schreibtischhengste. Selbst wenn sie die Protokolle lesen würden, wüssten die gar nicht ob die falsch sind oder nicht.
    Die Ausarbeitung ist zum einem für die anderen Prüfer, die den Patienten nicht und zum anderen einfach für Protokoll, falls du zB mit deiner Note nicht zufrieden wärst un ddie anfechten willst. Also mach dir keine Sorge, die liest eh keiner mehr.
    Ich hab übrigens aus Datenschutzgründen auf meine Ausarbeitung für den Patient nur 18J. männlicher Patient geschrieben und nicht den Namen, beim Vrostellen aber selbstverständlich den Namen genannt bzw. den Prüfern.Hr, xY vorgestellt und andersherum.
    Hab gesehen, dass sonst bei mir in der Gruppe da keiner drauf geachtet hat.



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  5. #5
    Herzschamane
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    Die Aufzeichnung (welche keine Patientendaten enthalten sollte) dient lediglich der Dokumentation der Prüfung, ebenso wie das Prüfungsprotokoll der mündlichen Prüfung. Das wird nur bei ggf. Anfechtung der Note rausgeholt.
    Das LPA hat keine Möglichkeit, die Prüfung im Nachhinein zu beeinflussen, da das Prüfungskommittee ja prüft und nicht das LPA, dies benennt die Prüfer nur.

    Wie ist die Prüfung gelaufen? Darf man gratulieren??



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