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So ist es.
Vorübergehend kann es auch irgendein OA oder mehrere OÄ erhalten, auch der CA. Allerdings ist dies vielen neuen Chefs zu blöde und es gibt monate- jahrelang überhaupt keine Weiterbildungsbefugnis, selbst in Unikliniken. Irgendwann wollen dann manche CÄ die volle WB beantragen, was aber nach hinten losgehen kann.
M.E. ist ohne Befugnis keine WB möglich, also sind die Zeiten nicht anzurechnen. (Wie auch- es gibt dafür ja noch nicht mal einen Verantwortlichen.....)
Wichtig ist für die Ärztekammern sowie arbeitsrechtlich auch, ob im Arbeitsvertrag die "Weiterbildung" drinne steht. Wenn ja, sind Zeiten ohne Weiterbildung(sbefugnis) klarerweise Vertragsbruch bzw. nicht erfüllter Arbeitsvertrag und müssen eigentlich an den regulären Arbeitsvertrag drangehängt werden können.
Es kommt meines Wissens schon vor, daß Ärztekammern bei fehlender WB-Befugnis die ausgestellten Zeugnisse nicht mehr für den FA anerkennen.