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  1. #1
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    Hallo zusammen,
    ich arbeite an einem katholischen Haus in NRW und möchte mich mal nach den Feiertagszulagen erkundigen.

    Obwohl ich mit der Arbeit in meinem Haus zufrieden bin, ärgert mich die schlechte Bezahlung und ich überlege wirklich, ob ich deswegen wechseln soll.

    Hatte Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin. Diese hat mir erzählt, dass ich an Feiertagen (egal welche), 35% Zuschlag bekomme (ohne weitere Ansprüche).
    Das ist ja ein Witz! Da gehe ich Weihnachten arbeiten, und verdiene lediglich 35% mehr als an einem ganz normalen Wochentag?

    Ich meine mich zu erinnern, dass es bei der AVR darauf ankommt, ob ein Feiertag auf einen So fällt, oder nicht. Es gibt bei uns keinen Freizeitausgleich, insofern müsste die Zulage doch höher ausfallen, oder?
    Es gibt bei uns keinen Freizeitausgleich, insofern müsste die Zulage doch höher ausfallen, oder?
    Wer weiß Rat?



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  2. #2
    Banned
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    Bei der Diakonie gibt es überhaupt keinen Feiertags-Zuschlag!!!!
    Im Gegensatz zu den Pflegekräften!!!!!



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  3. #3
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    Nach den in Hessen gültigen AVR besteht Anspruch auf Feiertagszuschlag auch für Ärzte (Tarifgruppe 2), wir sind da im Moment im freundlichen Austausch mit der Geschäftsführung, die das einfach nicht einsehen will

    Überstunden: 15%
    Sonntag: 25%
    Feiertag: 35%
    Feiertag, der Sonntags ist: 50%

    Der Witz ist: Bereitschaftsdienst ist keine Arbeitszeit, d.h. da gibts NULL Zuschläge Aber da bei uns immer sechs Stunden im 26h-Dienst als Arbeitszeit ausgewiesen sind, muss es da auch Zuschlag geben...
    Genauso wie bei Überstunden, wenn man die ausbezahlen lässt, gibts 115%, bei Freizeitausgleich muss es dann 100% Freizeit plus 15% Kohle oder 15% Zeitgutschrift geben... Das geht jetzt seit nem dreiviertel jahr hin und her zwischen der Verwaltung und uns ...

    Nett ist halt, dass die Zuschläge Steuer- und Sozialabgabenfrei sind, d.h. es gibt sie direkt ohne Abzüge....



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  4. #4
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    Hier is übrigens ne gute seite, die einige fragen beantworten kann in puncto
    "kirchliches arbeitsrecht"

    http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

    gruß
    hyde



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  5. #5
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    ...und was mir auch noch auffällt:

    Gibt es nicht einen Ortszuschlag und Verheiratetenzuschlag?
    Bekomme bisher lediglich das Grundgehalt ohne irgendwelche Zulagen...

    Und was ist mit Diensten an Feiertagen in der Woche? Müsste ich nicht einen zusätzlichen freien Tag erhalten..



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