1) Ich war vor einigen Jahren 4Semester immatrikuliert, befand mich aber in einer depressiven Episode und kann eine studierunfähigkeit in diesem Zeitraum nachweisen. Muss ich diese 4Semester angeben und was könnte passieren wenn ich diese verschweige? Ich war eigentlich nur zur imatrikulation in der Uni, habe weder Vorlesungen noch sonstwas besucht, meine Eltern haben halt immer die Rückmeldung bezahlt bis sie gemerkt haben wie schlecht es mir ging.
2) Ich befand mich vor einigen Wochen in einer beruflichen Rehabilitation, diese dauerte 16Wochen. Gelte ich damit als Härtefall?
Vielen dank für eure Antworten!