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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    1) Ich war vor einigen Jahren 4Semester immatrikuliert, befand mich aber in einer depressiven Episode und kann eine studierunfähigkeit in diesem Zeitraum nachweisen. Muss ich diese 4Semester angeben und was könnte passieren wenn ich diese verschweige? Ich war eigentlich nur zur imatrikulation in der Uni, habe weder Vorlesungen noch sonstwas besucht, meine Eltern haben halt immer die Rückmeldung bezahlt bis sie gemerkt haben wie schlecht es mir ging.

    2) Ich befand mich vor einigen Wochen in einer beruflichen Rehabilitation, diese dauerte 16Wochen. Gelte ich damit als Härtefall?

    Vielen dank für eure Antworten!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von lua-cheia
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    die 4 semester wirst du angeben müssen. es geht nicht drum ob du studiert hast, sondern das du immatrikuliert warst, soweit ich weiss.

    was passiert wenn du sie "einfach" nicht angibst ist ne interessante frage....

    ich denk mal die zvs wird das nicht bemerken... du würdest dann reinkommen und wenn die uni das dann genauer nachprüfen sollte, biste deinen platz wieder los....

    oder weiss da noch jmd was genaueres zu?...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von lua-cheia Beitrag anzeigen
    die 4 semester wirst du angeben müssen. es geht nicht drum ob du studiert hast, sondern das du immatrikuliert warst, soweit ich weiss.

    was passiert wenn du sie "einfach" nicht angibst ist ne interessante frage....

    ich denk mal die zvs wird das nicht bemerken... du würdest dann reinkommen und wenn die uni das dann genauer nachprüfen sollte, biste deinen platz wieder los....

    oder weiss da noch jmd was genaueres zu?...
    Naja, ich hab den Online Antrag jetzt ausgefüllt und von der ZVS eine Antwort erhalten (habe schlauerweise direkt nachgefragt). Wenn ich jetzt aufeinmal die Semester verschweige, würde das sicherlich auffliegen. Die ZVS sagt, das läge in der Hand der entsprechenden Uni. Die wiederum kann rückwirkend, keine Änderung vornehmen.
    Jetzt frage ich mich allerdings, ob die Uni überhaupt Unterlagen über mich hat. Ich war ja nie da (wirklich nur 2x in 4 Semestern...) habe keine Scheine oder sonstige Anwesenheit protokolliert, also wie wollen die mir das nachweisen?



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  4. #4
    thanks for all the fish! Avatar von DeKl
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    Wie kommt Du auf die Idee, daß die Uni keine Unterlagen über Dich habe?

    Zitat Zitat von DerMedicus1984 Beitrag anzeigen
    ...Ich war eigentlich nur zur imatrikulation in der Uni... ...meine Eltern haben halt immer die Rückmeldung bezahlt...
    Deswegen hat die Uni Unterlagen über Dich. Du warst immatrikuliert. Ob Du in der Zeit krank warst, oder nur in der Caféteria gesessen hast, ist denen egal.

    Vielleicht wendest Du Dich einfach mal mit der kompletten Geschichte, an jemanden, der was zu sagen hat und Dir gesicherte Infos geben kann.
    "Sterbt Menschen aus! Menschen aussterben ist schön!"
    -Eugen Egner-



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  5. #5
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Es ist egal, wie Dekl schon sagte, ob du in der Zeit physisch anwesend warst oder nicht, du hattest Studentischen Status, warst immatrikuliert. Punkt. Ergo sind das keine anzurechnenden Wartesemester sondern Parkstudienzeiten.

    Wenn du diese Semester dennoch, sofern die Uni die Exmatrikulation nicht rückdatiert oder die Immatrikulation rückwirkend ganz aufhebt (was sie wohl kaum tun wird bei 4 Semestern), im ZVS Antrag als Wartesemester angibst, kann das zur Rücknahme der Zulassung führen. Also ich würds wirklich nicht riskieren.

    Die Uni hat natürlich Unterlagen über dich. Nämlich, dass du immatrikuliert warst. Ob du Scheine gemacht hast oder nicht, interessiert nicht wirklich, zumindest die ZVS nicht.Sorry.



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