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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich würde gern wissen, nach welcher Reihenfolge man bei einem Härtefallantrag ausgewählt wird. Ich hab eig bei allen Verfahren so gewählt, dass die Wahrscheinlichkeit einen Platz zu bekommen möglichst hoch ist, da man bei einem Härtefallantrag allerdings bevorzugt ausgewählt wird, spielt das ja keine Rolle mehr und könnte ja eigentlich meine "Lieblingsuni" wählen.

    Ausserdem würde ich gerne wissen, wie vertraulich das ärzliche Gutachten behandelt wird, also wer darf das überhaupt lesen? Habe ein wenig bedenken, dass ich später bei der Approbation Probleme bekommen könnte.

    Danke für eure Hilfe!



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  2. #2
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    Solltest du ne Krankheit haben: Nach Grad der Behinderung^^. Ich wurde nicht berücksichtigt mit GdB 50% und war damit auch eher eine der gesündesten, glaubt man der Aussage der ZVS-Frau.

    Verlass dich lieber nicht auf den Härtefallantrag. Dem wird nur äußerst selten stattgegeben (Zitat: "Man muss schon halb auf dem Sterbebett liegen") und wenn du schonmal auch nur ein Semester immatrikuliert warst, dann ist die Hoffnung komplett dahin und du brauchst nicht mal das Häkchen beim "Härtefall" machen und das Gutachten ist auch für die Katz. Ist leider so.

    Und da sag mal noch einer, Behinderte würden Vorteile bei der Studienbewerbung haben.


    Ach ja, sollte dem Antrag stattgegeben werden kriegst du, soweit ich weiß (also ohne Gewähr), den Platz an der Uni auf OP 1... eigentlich logisch oder?
    Falls die dich als Härtefall nicht anerkennen, wirst du im normalen Verfahren weiter behandelt wie jeder andere auch, hast also keine Nachteile. Das ist das einzig Positive, mh??

    Viel Glück und schreib mal obs geklappt hat!
    Grüße



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  3. #3
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    Zitat Zitat von jorien Beitrag anzeigen
    Solltest du ne Krankheit haben: Nach Grad der Behinderung^^. Ich wurde nicht berücksichtigt mit GdB 50% und war damit auch eher eine der gesündesten, glaubt man der Aussage der ZVS-Frau.

    Verlass dich lieber nicht auf den Härtefallantrag. Dem wird nur äußerst selten stattgegeben (Zitat: "Man muss schon halb auf dem Sterbebett liegen") und wenn du schonmal auch nur ein Semester immatrikuliert warst, dann ist die Hoffnung komplett dahin und du brauchst nicht mal das Häkchen beim "Härtefall" machen und das Gutachten ist auch für die Katz. Ist leider so.

    Und da sag mal noch einer, Behinderte würden Vorteile bei der Studienbewerbung haben.


    Ach ja, sollte dem Antrag stattgegeben werden kriegst du, soweit ich weiß (also ohne Gewähr), den Platz an der Uni auf OP 1... eigentlich logisch oder?
    Falls die dich als Härtefall nicht anerkennen, wirst du im normalen Verfahren weiter behandelt wie jeder andere auch, hast also keine Nachteile. Das ist das einzig Positive, mh??

    Viel Glück und schreib mal obs geklappt hat!
    Grüße
    Also entscheidet ein "normaler" Sachbearbeiter bei der ZVS? Der darf doch eigentlich keine vertraulichen Gutachten lesen?

    Naja, ist denn bei deiner Erkrankung eine Verschlechterung zu erwarten, wenn du länger warten müsstest?

    Ich werds halt versuchen und mich selbstverständlich nicht drauf verlassen, aber sollte der Antrag abgelehnt werden klage ich direkt dagegen. Werd halt alles versuchen.

    Was hat ein früheres Studium mit meiner jetzigen Situation zu tun? Das liegt mittlerweile 4 Jahre zurück.

    Mal schauen ;)

    Was ich im übrigen nicht verstehe, man muss für einen Härtefallantrag ja quasi "studierunfähig" eingestuft werden, aber bekommt dann trotzdem einen Platz? Ich könnt gerad schon wieder an die Decke gehen, dass ich durch die Wartezeit so dermaßen abgerutscht bin...



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
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    Also langsam bekomme ich das Gefühl, dass Du denkst der einzige Mensch auf diesem Planeten bist der durch die Wartezeit benachteiligt ist bzw. sich so fühlt....

    Dann klage mal gegen die Ablehnung deines Härtefallantrags, bis die Klage durch ist, hast Du den Studienplatz auch auf normalem Wege, denn eine einstweilige Verfügung wirst Du eh nicht erwirken können.
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







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  5. #5
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    Zitat Zitat von pottmed Beitrag anzeigen
    Also langsam bekomme ich das Gefühl, dass Du denkst der einzige Mensch auf diesem Planeten bist der durch die Wartezeit benachteiligt ist bzw. sich so fühlt....

    Dann klage mal gegen die Ablehnung deines Härtefallantrags, bis die Klage durch ist, hast Du den Studienplatz auch auf normalem Wege, denn eine einstweilige Verfügung wirst Du eh nicht erwirken können.
    Wenn wenigstens irgendwas anderes in meinem Leben gut gelaufen wäre bzw gut laufen würde, hätte ich kein Problem. Aber ich hab in fast sämtlichen anderen Dingen im Leben versagt, da will ich nicht beruflich verkacken.

    Naja, ich nehm mich vielleicht gerad echt zu wichtig, entschuldigung...bin halt sauer...

    Edit: Gerad nochmal alles zum Härtefallantrag durchgelesen. Sorry, aber wer die Kriterien erfüllt kann den Beruf des Arztes eigentlich gar nicht ausüben...
    Geändert von DerMedicus1984 (27.05.2010 um 20:53 Uhr)



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