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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Irgendwie hab ich das mit der Ortspräferenz nicht ganz verstanden. Wenn ich z.b. Gießen an erster Stelle wähle, aber bei dieser Verteilungsgrenze "5" steht, bekomme ich dann eher einen Platz wenn ich den Ort an erster Stelle wähle oder könnte ich genausogut Gießen an vierter Stelle wählen und hätte die gleiche Wahrscheinlichkeit dort einen Platz zu bekommen? Ich mein irgendeinen Vorteil muss man doch haben wenn man bestimmte Orte an erster Stelle wählt oder?



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  2. #2
    Grinsekatze Avatar von Inelein
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    so unlogisch es auch klingen mag, solange du durch eine nachrangige Nennung nicht durch die Vorauswahl fällst oder du dir Chancen auf ein AWG verspielst, hat es keinerlei Vorteile...
    "Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet." - Peter Bamm

    "People say that life is the thing, but I prefer reading" - Logan Pearsall Smith



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hmm irgendwie kann ich das jetzt gerade nicht ganz nachvollziehen. Wenn ich beispielsweise Greifswald an erster Stelle gewählt habe, bekomme ich doch eher einen Platz als jemand der die Uni an dritter Stelle gewählt hat?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Es hängt ab von welcher Quote du redest, glaube ich.

    Auswahlverfahren - keine Rolle, falls keinen Vorauswahl gibt.
    Wartezeit/Abiturbestenquote spielt schon eine Rolle.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Diese Präferenz gibt es nur, um die Anzahl der Bewerber bei dieser Uni zu reduzieren..Wenn dort steht "2. Ortspräferenz", dann heißt das, dass nur diejenigen am Bewerbungsverfahren teilnehmen, die diese Uni an 1. oder 2. Stelle genannt haben...Hat jemand die Uni an dritter Stelle genannt(weil er die Ortspräferenz vllt überlesen hat), wird er gleich aussortiert und nimmt am Verfahren nicht teil..
    Aber diejenigen,die die Uni an erster Stelle genannt haben, haben keinen Vorteil gegenüber denjenigen, die die Uni an 2. Stelle genannt haben



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