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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Registrierter Benutzer Avatar von DaVinci
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    Am besten ist es, wenn man sich beim jeweiligen Landesprüfungsamt informiert. Wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Hessen verliert das KPP seine Gültigkeit nicht, und wenn du es 5 Jahre vor'm Studienbeginn absolviert hast, so wie ich



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  2. #27
    Registrierter Benutzer Avatar von lua-cheia
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    Zitat Zitat von chewbaka Beitrag anzeigen
    ich glaube, es darf nicht mehr als 2 jahre vor studienbeginn gemacht werden..
    in sachsen ist das so.
    in vielen anderen bundesländern NICHT!!!!!

    z.b. thüringen, bawü, schleswig holstein, sachsen anhalt, saarland, usw.



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  3. #28
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    In NRW war es meiner Zeit noch so.



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  4. #29
    Registrierter Benutzer
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    19.08.2009
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    Also ich komme aus Niedersachsen, keine Ahnung wie alt das hier sein darf! Ist das überhaupt interessant, wenn ich im April eine Ausbildung beginnen sollte?
    Wäre halt was sinnvolles für (ZVS)-Bewerbungen, zumindest merh als jobben. Oder ist das zuviel des Guten?
    Ach ich weiß es nicht...



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  5. #30
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Zitat Zitat von lua-cheia Beitrag anzeigen
    in sachsen ist das so.
    in vielen anderen bundesländern NICHT!!!!!

    z.b. thüringen, bawü, schleswig holstein, sachsen anhalt, saarland, usw.
    In NRW auch nicht. Da muss es max. 2 Jahre vor Studienbeginn gemacht worden sein. Warum versuchst du nicht einen Ausbildungsplatz als Krankenpflegehelferin zu ergattern? Das ist meist einfacher.


    LG



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