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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    bin mir gerade nicht ganz sicher, was meine Befähigung zur i.v. und i.m. Injektionen angeht, und wollte hier um Rat fragen. Kurz zu mir, um die Situation verständlicher zu machen: Medizinstudent, das erste Semester abgeschlossen, keine Berufsausbildung.
    Laut Wikipedia scheine ich nicht die nötige Kompetenz dazu zu haben, an dieser Stelle ein kleiner Auszug:

    Die Kompetenz, intramuskulär zu injizieren, wird neben dem Medizinstudium u. a. im Rahmen der dreijährigen Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Medizinischen Fachangestellten erworben.

    Nun wollte ich fragen, ob ich mich u.U. Problemen aussetzen würde, wenn ich Injektionen unter ärztlicher Anleitung im Rahmen einer Hospitation in einer nuklearmedizinischen Praxis durchführe, oder ob das die gängige Art wäre, die Technik zu lernen.

    Vielen Dank im voraus.



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  2. #2
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Zitat Zitat von Genet Beitrag anzeigen

    Nun wollte ich fragen, ob ich mich u.U. Problemen aussetzen würde, wenn ich Injektionen unter ärztlicher Anleitung im Rahmen einer Hospitation in einer nuklearmedizinischen Praxis durchführe, oder ob das die gängige Art wäre, die Technik zu lernen.

    Vielen Dank im voraus.
    Nein, kein Problem. Die Injektion gehört zu den ärztlichen Tätigkeiten, die delegiert werden dürfen. D.h., der Arzt muss Dir zeigen, wie es geht und sich, bevor er es Dich ohne Aufsicht macht, davon überzeugen, dass Du die Technik beherrschst. Dann ist es für Dich kein Problem. Viel Spaß bei der Hospitation!

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank für die rasche Antwort!

    Dachte nur, dass die Kompetenzen dem Krankenpflegepraktikum ähnlich eingeschränkt sind, aber zum Glück ists ja nicht so.

    Wer sich übrigens als blutiger Anfänger über Injektionsarten und Durchführung auf die Schnelle informieren will, dem kann ich diese pdf nur empfehlen.



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  4. #4
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Theoretisch sind die Einschränkungen im KPP nicht größer als bei Hospitationen und anderen Praktika. Mußt halt jemanden finden, der dich anleitet und beaufsichtigt.
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  5. #5
    Herzschamane
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    Die Tätigkeiten, die man im KPP machen darf, sind m.Wissens nach durch Versicherungen eingeschränkt. Das ist das Gleiche, das für Krankenpflegeschüler gilt.
    Wenn dich jemand etwas machen lässt, das du dir nicht 100% zutraust, solltest du vielleicht doch davon absehen - denn nicht nur derjenige, der dich anleitet, wird seinen Kopf dafür hinhalten, wenn etwas schiefgeht. Klär das am Besten über die Verwaltung, wie das mit Versicherungen aussieht und was du machen darfst. Bei uns ist es z.B. für Praktikanten streng untersagt Blut abzunehmen, da dies nicht versichert ist (was z.B. im Falle einer Infektion, die man sich hierbei zuzieht, sehr blöd wäre). Auch nicht unter Aufsicht.



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