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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Haldolodri
    Mitglied seit
    25.07.2008
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    5. Wbj.
    Beiträge
    1.773
    Hallo zusammen,

    wollte mal fragen, wie die parenterale Gabe von Haloperidol jetzt bei Euch gehandhabt wird, speziell an die Psychiater. Der Hersteller Jansen hat ja offiziell die Zulassung zurückgezogen, das wurde allgemein erwartet nach der Empfehlung der FDA, die Gabe nur noch unter Monitorüberwachung durchzuführen.

    Nun hat sich die Datenlage aus der Sicht vieler Fachleute in den letzten 20 Jahren nicht verändert und so wirklich nachvollziehen lässt sich das nicht. Haloperidol gilt in allen gängigen Empfehlungen als Mittel der Wahl, bei psychotischen Erregungszuständen, im Delir und vor allem auch bei alkoholintoxikierten Patienten.

    Einige Kliniken sind jetzt wohl aus forensischen Gründen auf i.m. umgestiegen. Bei uns werden jetzt zeitnah EKGs geschrieben und wir sind hinsichtlich Indikation und Dosis noch zurückhaltender geworden.

    Erfahrungen würden mich freuen.

    lg
    Anti
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  2. #2
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
    Mitglied seit
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    Ort
    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
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    Beiträge
    11.404
    In meiner alten Abteilung wurde die Haldol-Gabe i.v. nur noch unter Monitorüberwachung erlaubt, auf meiner aktuellen Anstellung ist das zwar anders aber ich selbst gebe Haldol aus den von dir genannten Gründen nicht mehr i.v. ohne dass die Patienten auf der IMC liegen.

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  3. #3
    Banned
    Mitglied seit
    25.01.2010
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    657
    Bei uns gab es wegen der Warnung keinerlei Veränderungen in der Verabreichung, das heißt weiterhin i.v.-Gabe ohne EKG-Überwachung.



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  4. #4
    Haldolodri
    Mitglied seit
    25.07.2008
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    5. Wbj.
    Beiträge
    1.773
    Insgesamt bin ich halt sehr interessiert an wirklich belastbaren Zahlen hinsichtlich des Risikos und werde noch gezielt danach recherchieren.

    Die klinische Erfahrung geht auf jeden Fall in eine eindeutige Richtung. Bei uns in der Klinik gibts es im Schnitt sicher täglich i.v.-Gaben von Haloperidol und aus den letzten 15 Jahren ist kein einziger Zwischenfall dokumentiert, die allgemeinen klinisch-praktischen Empfehlungen gehen in die gleiche Richtung.

    Ich selbst bin ingesamt bei psychotischen und anderen Erregungszuständen in der Notfallsituation zurückhaltender mit Antipsychotika geworden, das liegt aber auch vor allem an der vom Patienten als oft sehr unangenehm empfundenen Wirkung/Nebenwirkung.

    Ich gebe dann meist Benzodiazepinen, speziell Lorazepam, den Vorzug. Da ist die größte Gefahr die Atemdepression, aber das Risiko kann man mittels stufenweiser Dosierung und langsamer Applikation ganz gut beherrschen.

    Bei unklarer Ursache des Erregungszustandes oder gar klarer Alkoholintox hat man aber meist keine Wahl, da fallen die Benzos ja raus. Hatte erst neulich einen Patienten, der vom NA 10mg Diazepam i.v. bekam und dann komatös in der Rettungsstelle ankam, hatte 2,5 Promille.

    lg
    Anti
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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    16.362
    Ich hab, ehrlich gesagt, bisher ganz gute Erfahrungen mit Benzos bei akuten Erregungszuständen gemacht- auch mit Alkohol. 10mg Diazepam bei C2-Intox sind wohl was viel des Guten, aber wenn man sich da langsam ran tastet geht das in der Regel. Die Patienten werden danach ja in der Regel überwacht.

    Ich kenn Haloperidol nur von den Empfehlungen der Psychiater/Neurologen und da war es meist unterdosiert und/oder hat nix gebracht und wenn, dann nur kurzfristig. Zu Psychosen oder so kann ich nicht viel sagen wie es da wirkt- ist nicht mein Fachgebiet. Hatte das nur ein paar mal in Wacken dieses Jahr- Psychose nach THC-Konsum (oder weiss der Geier was)- da hab ich richtig gute Erfahrungen mit Dormicum gemacht- auch wenn die Patienten parallel reichlich C2 konsumiert hatten.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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