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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    "(3) Die Promotion setzt ein abgeschlossenes Studium der Medizin
    beziehungsweise Zahnmedizin voraus."
    D.h. ich muss bis nach dem Examen warten?



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  2. #7
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    Frag doch einfach mal in deiner promotionsstelle nach, da ist dir keiner böse, wenn du sagst, dass du aus eurer Promo-ordnung nicht schlau wirst! wir konnten vorher einreichen & auch verteidigen, dazwischen vergeht erstmal einiges an Zeit! Das heisst, ich hab zwar die Verteidigung weg, aber erst nach dem Examen im herbst gibts die Urkunde!



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  3. #8
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    "D.h. ich muss bis nach dem Examen warten?"

    Sieht fast so aus. Aber es wundert mich sehr, dass ihr in Marburg keine Ausnahmeregelung habt.



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  4. #9
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zitat Zitat von Christian Sibbers Beitrag anzeigen
    "(3) Die Promotion setzt ein abgeschlossenes Studium der Medizin
    beziehungsweise Zahnmedizin voraus."
    Die Promotion beinhaltet das Führen des Titels, das ist das einzige, was generell gleich gilt: erst nach abgeschlossenem Studium. Hat aber mit dem einreichen und verteidigen nix zu tun. Wie bereits geschrieben, die Ordnungen ansonsten sind von Uni und Fakultät abhängig, eim Promotionsbüro nachfragen. Ich konnte zB einreichen vor, verteidigen aber erst nach Abschluß.



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  5. #10
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    Richtig, die meisten Universitäten haben in der Promotionsordnung Ausnahmeregelungen nach denen man z.B. die Dissertation zur Annahme schon einreichen kann wenn man scheinfrei zum PJ ist. In der Promotionsordnung der Uni Marburg konnte ich eine solche Ausnahmeregelung nicht finden.



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