Nahrungsverweigerung ist eine klare Meinungsäußerung.
In diesem Zusammenhang bei hochbetagten Patienten von Suizidgedanken zu sprechen, ist komplett abwegig, somit fehlt jede rechtliche oder ethische Grundlage, gegen den erklärten Patientenwillen zu verstoßen.
Wenn ein alter Mensch nicht mehr mag, dann darf er gehen