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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gold Mitglied
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    Ich habe letztes Jahr im Dezember einen Erste Hilfe Kurs (8 Doppelstunden) im Rahmen meiner Ausbildung absolviert.
    Auf der Bescheinigung ist unten ein Hinweis über eine Fortbildung enthalten: "Wer auf Dauer die Erste Hilfe beherrschen will, muss sich fortbilden lassen. Die Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an einem 4 Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Training innerhalb von 2 Jahren."

    Reicht diese Bescheinigung über die 8 Doppelstunden für das Studium? Muss ich diese Fortbildung machen oder muss ich die 8 Doppelstunden sogar komplett wiederholen? Kann diese Bescheinigung "verfallen"?
    Ich habe mir voller Hoffnung auf einen Studienplatz den Stundenplan von Homburg ausgedruckt. Darauf sind Erste Hilfe Vorlesungen eingeplant. Es wäre toll, wenn ich nicht daran teilnehmen müsste *g*



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    FERTÖÖÖÖG
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    457
    Bei Bestehen des Physikums darf Dein EHK nicht älter als 2 Jahre sein - also mit deinem Eintritt ins 3. Studienjahr.
    Diese kleine Bescheinigung reicht aus.

    AFAIK muss nach 2 Jahren der Kurs mit 8 Doppelstunden wieder komplett gemacht werden. Das Auffrischen mit diesem 4stündigen Kurs reicht nicht aus!
    GREEEETZ



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Also bei mir in BaWü ist der EH-Kurs unbegrenzt gültig für's Medizinstudium (als betrieblicher Ersthelfer oder so müsste ich nach 2 Jahren ein EH-Training machen, damit ich weiterhin Ersthelfer bin).
    Handreichung vom LPA BaWü http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/...erstehilfe.pdf:
    "Der Lehrgang muss daher
    • mindestens 8 Doppelstunden (16 Unterrichtseinheiten) betragen und
    • ist bei der Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung - alt - bzw. zum Ersten Abschnitt der
    Ärztlichen Prüfung - neu - durch Vorlage einer Bescheinigung nachzuweisen.
    Diese Nachweise sind unbegrenzt gültig, d.h. ein vor längerer Zeit absolvierter
    Lehrgang muss nicht wiederholt werden!"
    Frag also bei dem zuständigen LPA nach.



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  4. #4
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    da wo die Sonne aufgeht
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    Wie gerade schon deutlich wird: Es ist abhängig von deinem zuständigen LPA. Teilweise 'verfallen' die EH-Bescheinigungen, teilweise nicht. Und ob dir damit die EH-Vorlesungen erspart bleiben, kann dir nur ein Homburger erzählen.
    Warte einfach erstmal ab wo du einen Studienplatz bekommst, dann kannst du immernoch rechtzeitig schauen ob dein Schein anerkannt wird und du kannst ggf. noch einen neuen machen.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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