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nella città dei pazzi....
Hey Lifendhil,
frag da lieber mal bei Deinem zuständigen LPA nach, nicht das es dann kurz vorm Physikum heißt, wird nicht anerkannt.
Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass das für jeden Studiengang gilt, also auch wenn Du was anderes studierst, musst Du das KPP in der vorlesungsfreien Zeit machen.
Wüsste nicht, warum das nur bei Medizin so sein soll.
Aber wie gesagt, ich weiß es auch nicht wirklich.
Frag einfach nach.
Viel Glück
MEDIsteps -
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Hab nachgefragt und die Bedingung "in der vorlesungsfreien Zeit" gilt NUR für das Studium der Medizin!
Zum Glück... jetzt bin ich echt erleichtert. Hatte mir schon Sorgen gemacht.
LG Lif
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nella città dei pazzi....
Super!!
das freut mich für Dich.
dann kannst Du wenigstens in der Zeit was anderes studieren und musst nicht um Dein KPP bangen..
Viel Spaß und Erfolg
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hallo!
ich hatte heute ein vorstellungsgespräch für das kpp und wurde auch gleich genommen. ich muss in diesem abschnitt 32 tage pflege leisten, weil mir schon 28 tage von meiner rs-ausbildung angerechnet werden (funktioniert in hessen!). ich dachte jetzt, ich mach pflegepraktikum vom 27.2. bis zum 30.3., was genau 32 kalendertage wären. die pdl meinte jedoch, das wochenende würde nicht mit eingerechnet werden, da ich ja nur 5 tage die woche arbeiten würde und ich deswegen bis zum 13.4. machen müsste, war sich aber auch nicht ganz sicher, ob damit jetzt arbeits- oder kalendertage gemeint sind. weiß da jemand was darüber und ist das in jedem bundesland gleich? ich studier in hessen und mach praktikum in bw. danke schonmal für die hilfe!
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Platin Mitglied
@Dr. cocks
Ich denke das es überall so ist, das nicht Arbeitstage sondern Kalendertage zählen. Schau doch mal im Internet, ob dein LPA evtl. auch so Merkblätter bezüglich des KPP hat (NRW hat sowas zum Beispiel), drucke es dir aus und gehe damit zur PDL. Wochenende zählt sehr wohl mit!
Hier einfach mal der Link von NRW (damit du was schwarz auf weiß hast ):
http://www.brms.nrw.de/aufgaben/Orga...natigerKPD.pdf
Viel Erfolg!
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