Nein, es gibt LPAs, die auch für den EH-Lehrgang (wie gesagt wird der über 8 Doppelstunden, d.h. Samstag und(!) Sonntag, gefordert) ein bestimmtes "Maximalalter" festgesetzt haben.
Also auf jeden Fall beim betreffenden LPA erkundigen!
Nein, es gibt LPAs, die auch für den EH-Lehrgang (wie gesagt wird der über 8 Doppelstunden, d.h. Samstag und(!) Sonntag, gefordert) ein bestimmtes "Maximalalter" festgesetzt haben.
Also auf jeden Fall beim betreffenden LPA erkundigen!
"Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran
Aber dann bei der LKA von dem Bundesland wo ich dann studiere! Oder?
Was hat denn bitte das Landeskriminalamt damit zu tun?
*lach*Zitat von Arzt2020
Ja, die Frage ist gut.
Ich würde auch das LPA vorziehen. Und wenn du studierst richtet sich die Zuständigkeit des LPAs nach deinem Studienort.
"Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran
hey,
hab da ma ne frage.
wenn das praktikum bspielsweise bis zum 20. ging. der 20. also der letzte tag war und ich nen stempel draufbekommen habe mit dem datum vom 20. (sprich letzter tag = ende + bescheinigung am selben tag) geht das so? oder muss der stempel mindestens vom 21. sein?
bissle spät^^
lg