Ist leider nicht so einfach... Hier gilt das Arbeitszeitgesetz, bzw. bei unter 18-jährigen das Jugendarbeitszeitgesetz.Zitat von schmuggelmaeuschen
Auszug: (Quelle: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/in...4BJNE001901308)
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) 1Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. 2Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Das ist die Mindestregelung. Bessere Bedingungen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung (Rahmendienstpläne etc.) vereinbart worden sein und sind Hausspezifisch.
Edit: Ich seh gerade, dass du von einer Regelung in deinem Praktikumsvertrag geschrieben hast. Die gilt dann natürlich. Weiterer Ansprechpartner (falls du mit deiner Leitung nicht weiter kommst) wäre der Betriebs- oder Personalrat, bzw JAV.