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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #201
    Registrierter Benutzer Avatar von Russ04
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    Täuscht es oder wiedersprechen sich hier ein paar Leuts?

    Wurde in Meck-Pomm geboren, bin in Norwegen gemeldet und mache in Magdeburg mein Praktikum und konnt mich bei euch nirgendwo wiedererkennen, darf aber trotzdem Praktikum machen *freu*
    Es fallen so viele Menschen für dieses Regime, es wird Zeit, dass jemand dagegen fällt.
    Sophie Scholl 16.02.1943



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  2. #202
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Okay, dann noch einmal kurz und zusammgenfasst:

    Du studierst Medizin -> Zuständigkeit richtet sich nach deinem Studienort
    Du studierst noch nicht -> Zuständigkeit richtet sich nach Geburtstort (NICHT Abi-Ort!)

    Hierbei gibt es zwei Sonderfälle: Bei Geburtsort außerhalb von Deutschland und im Land Bremen ist das LPA NRW zuständig.


    dazu (aus http://medweb.uni-muenster.de/fachsc...epraktikum.pdf), Google-HTML-Version:
    Soweit eine Anrechnung im Vorfeld der Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung beantragt wird, ist das Landesprüfungsamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Antragsteller „Human- medizin“ studiert. Ist der Antragsteller noch nicht zum Humanmedizinstudium zugelassen, rich- tet sich die Zuständigkeit nach dem Geburtsort. Das Landesprüfungsamt des Landes Nordrhein- Westfalen ist auch zuständig, wenn der Antragsteller im Land Bremen oder außerhalb der Bun- desrepublik Deutschland geboren ist. Zur Feststellung der Zuständigkeit sind daher folgende Angaben zu machen: a) Universität, an der der Antragsteller in „Humanmedizin“ eingeschrieben ist b) Geburtsort
    Findest du dich jetzt wieder?

    Ciao, Lars
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  3. #203
    Registrierter Benutzer Avatar von Russ04
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    Jepp jetzt passts, ist aber komisch das ich mich an Meck-Pomm richten muss, weil hab damit ja nichts mehr zu tun....

    Muss ich mich da überhaupt melden? Hier bei der Pflegeleitung wo ich das Praktikum mache wurd mir nichts der gleichen gesagt. Ausser das sie mir am Ende halt die Bescheinigung geben, dass ich 90 Tage dort war....
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  4. #204
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Eigentlich läuft das auch ohne das LPA. Du könntest dir höchstens von deren Homepage das Bescheinigungs-Formular runterladen um sicherzugehen, dass die PDL nicht irgendwas falsches ausfüllt. Aber normalerweise klappts so (ist eher wichtiger für besondere Fragen, z.B. Auslandspraktika etc.)
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  5. #205
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    Hallo ihr lieben Leut!!
    Also ich hab hier (vielleicht) ne ziemlich doofe Frage, aber ich hoff, ihr könnt sie mir trotzdem beantworten!
    Ich bin noch nicht Praktikumserfahren und mich würde jetzt doch mal interessieren, wie das so abläuft. Muß man sich da ganz allein um Patienten kümmern, oder ist noch einer dabei, der einem hilft?
    Wenn ich bedenk, daß manche Patienten eben bettlegrig und zumeist auch nicht mehr die jüngsten sind, stell ich es mir doch sehr schwierig vor allein so jemandem z.B. die Windel zu wechseln oder zu waschen.
    Wäre nett, wenn mir jemand seine Erfahrung mitteilen könnte.
    Lieben Gruß



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