wenn du Harz IV bekommst schon ( Arbeitslosengeld erhältst du ja nicht, dafür musst du erst mal eingezahlt haben) und das bekommst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und dein Vermögen die Vermögensfreigrnze ( pro Lebensjahr 150 €) nicht überschreitest - das du nur für 4 Monate "Arbeit suchst", weil du dann schon eine Stelle hast, ist nicht hinderlich für den ev. Anspruch auf Harz IV; allerdings solltest du nicht angeben "will in dieser Zeit meine Doktorarbeit schreiben" oder "will ein Praktikum machen", denn dann stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung