jetzt hab ich das auch mal gelesen. bezieht sich wohl auf niedergelassene ärzte und dann "um den zu versteuernden Reinertrag [...], nach Abzug aller Kosten.", schreibt wikipedia. vielleicht studier ich da ja doch das richtige...
Und wie ist das, wenn ich z.B. in einem nicht EU-Land studiere( z-B-Türkei, Kroatien etc). Kann ich nach meinem Studium ohne weitere Probleme hier in Deutschland meine Facharztausbildung anfangen oder muss ich eine Gleichwertigkeitsprüfung ablegen?
Im Allgemeinen muss dein Studienort zu Beginn Deines Studium in einem EU Staat sein. Wenn das nicht so ist, sieht es mit einer problemlosen Anerkennung eher düster aus und eine Gleichwertigkeitsprüfung ist das Mindeste. Eventuell bekommt Du anstelle einer echten Approbation aber auch nur eine befristete Berufserlaubnis.
Darf man Fragen, um welches Land es sich handelt?
Geändert von Ehemaliger User 05022011 (11.11.2010 um 19:39 Uhr)