Macht das was, wenn man zu ner anderen Niederlassung geht, als die, in der der für einen zuständige Sachbearbeiter ist?
Hab jetzt mal sämtliche Zulassungsgrenzen bis 2010 hingeschickt, was halt noch bei hochschulstart da ist.
Ich kanns aber nicht verstehen, warum es nicht ersichtlich sein soll, dass man über die Wartezeit zugelassen worden ist, wenn auf dem Zulassungsbescheid "Rangliste der Auswahl: x Warte" steht. Wer will findet Wege, wer nicht Gründe.