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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Anfänger in Weiss
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    17.07.2005
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    Hallo,

    bin zur Zeit in der Inneren und seit 6 Monaten Als Assistenzärztin dabei.
    Um direkt auf den Punkt zu kommen, die Belastung in der Klinik macht einen über kurz oder lang fertig. Ich denke vielen geht es genauso, nur bleibt einem nichts anderes übrig. Aber ich frage, wie lange mindestens muss man in der Klinik bleiben für die Weiterbildung, also formell gesehen? Klar, je länger desto besser wegen der Erfahrung und dem Katalog usw.
    Aber reicht saht die Ärztekammer nicht, dass 2 Jahre für Allgemeinmed z.B. Pflicht sind? Oder kann man auch schon nach einem Jahr in die Praxis wechseln?
    Die Arbeit in der Klinik an sich geht ja noch, und der Beruf Arzt ist nach wie vor das was ich machen möchte. Aber leider macht die hohe Dienstbelastung jegliche Motivation die man als Anfänger hat alles zunichte, von der Stationsarbeit ganz zu schweigen. Wer kann mir sagen, welche Alternativen es gibt, so bald wie möglich der Klinik den Rücken zu kehren und trotzdem seinen Facharzt für Allgemeinmed anzustreben? Oder wie es es z.B. mit Arbeitsmedizin? Da braucht man so weit ich weiß theoretisch keine Klinikzeit.

    Grüße



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    16.362
    Also in der Allgemeinmedizin reichen üblicherweise Weiterbildungsabschnitte von 3 Monaten (die Details müsstest du mal in der WBO nachschlagen)
    Du brauchst auf jeden Fall 2 Jahre Innere, die musst du aber weder am Stück noch im gleichen Haus machen.
    Also hast du viele Möglichkeiten: Entweder mit dem Chef sprechen, oder im gleichen Haus in eine andere Abteilung wechseln (z.B. Chirurgie oder Anästhesie) der Haus wechseln- und da wieder in die Innere oder eben in ne andere Abteilung.
    Oder du gehst erstmal in die Praxis- die Frage ist, ob dir das dann so wirklich viel bringt, weil du in der Klinik ja das Basiswissen lernen sollst.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    15.03.2005
    Beiträge
    2.485
    Ich hätte dazu auch zwei Fragen, ich zitiere erst mal die Weiterbildungsordnung:

    Weiterbildungszeit:
    60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer
    Weiterbildungsstätte
    gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
    • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet
    Innere Medizin und Allgemeinmedizin, davon können
    bis zu
    – 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
    (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet
    werden, die auch im ambulanten Bereich ableistbar sind

    und
    • 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen
    Versorgung, davon können bis zu
    – 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte)
    angerechnet werden.
    Was genau fällt unter den rot markierten Teil? Arbeit in einer Praxis? ODer in irgendeiner Ambulanz?

    Und noch eine Frage: Wie ist es mit der Weiterbildungsförderung? Die 24 Monate in der Allgemeinmed-Praxis werden mit 3500 € gefördert, aber wie ist es in der Klinik? Und werden die kompletten 5 Jahre gefördert oder nur ein Teil davon? Das konnte ich bisher nicht eindeutig rausfinden.

    Vielen Dank!



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
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    16.362
    In der Zeit kannst du jedes andere Fach machen, wo du direkt mit Patienten zu tun hast (also halt nicht Pathologie, Labormedizin und so)- das kannst du entweder im stationären oder im ambulanten Bereich machen.
    Also z.B. Ambulanzen, Praxen, Notaufnahme etc.

    Ich kann ja mal beschreiben, wie sich die Weiterbildung bei mir zusammen setzt:
    15 Monate Innere im Krankenhaus
    6 Monate Allgemeinchirurgie im gleichen Haus
    8 Monate Anästhesie in unserer zentralen Notaufnahme, plus OP und NEF
    12 Monate Allgemeinmedizin
    12 Monate Innere in nem anderen Haus
    geplant sind dann noch
    -2x 6 Monate Allgemeinmedizin an 2 verschiedenen Weiterbildungsstätten

    und dazwischen noch ein paar Sachen, die nicht anrechnungsfähig sind.

    Ich hoffe nur, dass mir meine aktuelle Tätigkeit für den oberen Teil angerechnet wird. Das ist nämlich im Schwerpunkt Ambulanz- aber halt klinisch und nicht hausärztlich. Ich mein, wenn man im Rahmen ner Rotation in die Ambulanz wechselt (z.B. für die Zahlen), wird das ja normalerweise auch nicht extra angerechnet.
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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Moin,

    aus der WB ordnung folgt, dass Du mindestens 24 Monate stationär Innere Medizin machem musst. Weitere 12 Monate kannst Du als freie Wahl machen und zwar "Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung", d.h. alle Fächer mit Patientenkontakt. Die Weiterbildungsdauer in diesen 12 Monaten muss mindestens 3 Monate am Stück betragen. Weiterhin ist Pflicht: mindestens 18 Monate hausärztliche Medizin. Weitere 6 Monate kannst Du wählen zwischen Chirurgie und hausärztlicher Medizin (Mindesweiterbildungsdauer am Stück: wieder 3 Monate). Macht alles zusammen 60 Monate. Ausserdem nicht vergessen: Pflicht ist zusätzlich der Kurs "psychosomatische Grundversorgung" (bestehend aus Theorieteil und Balintgruppenteil). So weit ich informiert bin, gelten als Mindesweiterbildungsdauer mindestens 6 Monate am Stück für alle Weiterbildungsabschnitte, nur in den 18 Monaten, in denen explizit 3 Monatsabschnitte erlaubt sind, gelten die 3 Monate als Mindestzeit. Was die Klinikzeit angeht, so musst Du also mindestens 2 Jahre durchhalten (nicht unbedingt am Stück, sondern mind. 6 Monatsabschnitte!). Wenn es Dir an der jetzigen Stelle zu anstrengend ist, dann wechsel halt die Stelle. Nach 6 Monaten wäre das ohne Zeitverlust möglich. Du solltest Dich natürlich vorher bei der Stellensuche informiert haben über die Arbeitsbelastung am neuen Haus. Stellen in der Inneren gibt es wie Sand am Meer. Bezüglich der Reihenfolge der WB abschnitte gibt es zwar keine Vorgabe, allerdings macht es m. A. nach keinen Sinn z.B. zuerst Allgmeinmedizin zu machen und dann den Klinikteil. Hausarztmedizin ist eine Medizin, in der man die kritisch Kranken welche umgehend eine Versorgung (ggfs. eine KH-einweisung) bedürfen, von den Gesunden separieren muss. Dazu braucht man eine breite medizinische Grundausbildung. In einem Krankenhaus stehen einem viele Geräte, ein 24 h Labor und viele Kollegen (Oberärzte, Konsilärzte) zur Verfügung. Diagnosen können umfangreich und mit geringen Zeitverzug verifiziert/falsifiziert werden. Dies ist in der ambulanten Medizin häufig nicht möglich. In einer guten Weiterbildungspraxis hat man zwar die Möglichkeit jederzeit den Weiterbilder zu fragen/hinzuzuziehen, wenn aber keine medizinische Basis vorhanden ist, dann ist eine gute Weiterbildung sicherlich mühsam, da erstmal lange Zeit kein gefahrloses selbstständiges Arbeiten möglich ist. Bezüglich der Fördergelder: sowohl der stationäre, als auch der ambulante Teil der Weiterbildung (und somit die komplette Weiterbildung) sind förderbar (s. http://www.kbv.de/2606.html). In der Regel bekommt man aber für den stationären Teil auch reguläre Stellen in der Inneren Medizin, ohne Notwendigkeit der Förderung. Für den ambulanten Teil ist die Förderung auf jeden Fall notwendig.

    Gruß,
    Peter



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