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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    13.01.2011
    Beiträge
    8
    Hallo an Alle,

    wie funktioniert eigentlich genau das Nachrückverfahren? Die Grundzüge sind mir klar, aber was sich mir nicht erschließt, ob bei den Verfahrenwellen zwischen Abiquotenbesten und Wartesemestlern unterschieden wird, hab da widersprüchliches hier gelesen.
    Also gibt es zwei Ranglisten, einmal für die Quote und einmal für die WS?

    Wäre dankbar, wenn mich jemand verbindlich aufklären würde.

    Beste Grüße



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  2. #2
    Klinik!
    Mitglied seit
    26.04.2009
    Beiträge
    878
    Zitat Zitat von dij Beitrag anzeigen
    Hallo an Alle,

    wie funktioniert eigentlich genau das Nachrückverfahren? Die Grundzüge sind mir klar, aber was sich mir nicht erschließt, ob bei den Verfahrenwellen zwischen Abiquotenbesten und Wartesemestlern unterschieden wird, hab da widersprüchliches hier gelesen.
    Also gibt es zwei Ranglisten, einmal für die Quote und einmal für die WS?

    Wäre dankbar, wenn mich jemand verbindlich aufklären würde.

    Beste Grüße
    Es gibt KEIN NACHRÜCKVERFAHEN in der Abibestenquote und Wartezeitquote. Die Studienplätze die nicht angenommen werden kommen ins AdH (3.Quote).



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