Auf Deine genauen Fragen kann ich Dir keine Auskunft geben, aber eines solltest Du bedenken: Solltest Du vorhaben, irgendwann Kindererziehungszeiten während Deiner beruflichen Tätigkeit einzuplanen, dann bekommst Du Du pro Kind 36 Monate in der gesetzlichen Rentenversicherung Bund "gutgeschrieben" Aber es zählen zur Auszahlung ja immer nur mindestens 60 Beitragsmonate. Das bedeutet, dass Du 1. bei nur einem Kind diese nicht erreichen wirst und 2. je nach bisher eingezahlten Beitragsmonaten Deinerseits ggf. mit schon "nur" einem Kind Dein Anspruch erfüllt wäre.