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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Jobijo
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    Hallo!!

    Antrag online ist gemacht (uff) !

    Im Abibesten-Verfahren:

    Heidelberg Mannheim, Freiburg

    Im AdH - Verfahren habe ich :

    Freiburg, Ulm, München .

    Geht dann alles über hochschulstart oder muss ich Dokumente an die Unis selbst noch schicken? Wenn ja, welche?

    DANKE!! (ich hoffe, es ist nicht zu spät)



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  2. #2
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    wow, ziemlich krass auf den letzten Drücker, oder nich? ;)
    ich weiß nur, dass Freiburg fürs AdH noch unterlagen braucht. welche, kannst du auf hochschulstart.de nachlesen. Ulm soweit ich weiß nix, München keine Ahnung.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Jobijo
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    Zitat Zitat von Claw Beitrag anzeigen
    wow, ziemlich krass auf den letzten Drücker, oder nich? ;)
    ich weiß nur, dass Freiburg fürs AdH noch unterlagen braucht. welche, kannst du auf hochschulstart.de nachlesen. Ulm soweit ich weiß nix, München keine Ahnung.
    Danke!! (stress stress stress..!!)

    Bei meinem TMS habe ich leider nur 55% als Prozentrangwert. Daher kein Bonus. Soll ich trotzdem den TMS schicken?

    Auf der Ulm-Webseite steht:

    Wenn Sie Ihr Studium zum Wintersemester 2011/12 an einer baden-württembergischen Hochschule beginnen, müssen Sie nachweisen, dass Sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Diesen Nachweis legen Sie bei der Immatrikulation an der Universität Ulm vor (Teilnahmezertifikat genügt).

    Immatrikulation gibt es aber nur, wenn man sicher ist, einen Studiumplatz bekommen zu haben, oder? Dann werde ich das TMS-Ergebnis nur bei der Immatrikulation mitnehmen müssen, und brauche den jetzt nicht zu schicken, oder?

    (es ist für mich ein bisschen kompliziert, das wirst du wohl bemerkt haben..!)
    Geändert von Jobijo (14.07.2011 um 10:59 Uhr)



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  4. #4
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    hm, weiß nich, sagen wirs mal so, er wird dann vll. wenigstens als Orientierungstest angenommen, so dass du den nicht auch noch machen musst ^^ schaden wirds auf jeden Fall nicht (meine Meinung)



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Jobijo
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    Muss die Kopie des Zulassungsantrages dann amtlich beglaubigt sein?



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