Ein Medizinstudent hat gegen die seiner Meinung nach ungerechten Rückzahlungsmodalitäten beim Bafög geklagt. Er scheint Recht zu bekommen und eine Änderung der Gesetzeslage ausgelöst zu haben.
Ich kenne mich mit den Rückzahlungsmodalitäten nicht gut aus und weiß eigentlich nur, daß es eine Deckelung der Rückzahlung auf € 10.000 gibt (stimmt das)?
Für mich klingt die Forderung des klagenden Studenten logisch.