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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ein Medizinstudent hat gegen die seiner Meinung nach ungerechten Rückzahlungsmodalitäten beim Bafög geklagt. Er scheint Recht zu bekommen und eine Änderung der Gesetzeslage ausgelöst zu haben.
    Ich kenne mich mit den Rückzahlungsmodalitäten nicht gut aus und weiß eigentlich nur, daß es eine Deckelung der Rückzahlung auf € 10.000 gibt (stimmt das)?
    Für mich klingt die Forderung des klagenden Studenten logisch.



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  2. #2
    Gold Mitglied
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    Das klingt für mich auch logisch, jedoch kann man als Medizinstudent in den alten Bundesländern das Studium auch nicht vorzeitig beenden, da durch das LPA die Zulassung zu den Prüfungen an der Semesteranzahl festgemacht wird. Wenn man es also schaffen sollte seine Scheine vorzeitig zusammen zu bekommen darf man nicht eher ins PJ bzw. die Prüfung nicht eher ablegen und somit das Studium nicht eher beenden.
    Wenn ich es richtig verstanden habe hat man keine Chance auf einen Erlass der Schulden.



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  3. #3
    undereducated Avatar von Michael72
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    14.06.2006
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    Interessant wäre das ja ohnehin nur in ganz speziellen Fällen, nämlich immer dann, wenn der Betroffene mit dem als Darlehen gewährten Teil seiner Bafögleistung unterhalb der Deckelung liegt oder wenn er durch den Teilerlass unter die Deckelungsgrenze fällt, da der Teilerlass immer auf die Gesamtschuld und nicht auf den Betrag unterhalb der Deckelung angerechnet wird. Dazu zwei (fiktive) Beispiele für die Regelstudienzeit:

    75 Monate Höchstförderung zu 670 €/Monat
    670 * 75 = 50.250 €, davon 50% zurückzuzahlen = 25.125 €, Deckelung auf 10.000 €. Bei Erreichen des maximalen Teilerlasses reduziert sich der zurück zu zahlende Betrag um 2.560 € auf 22.565€, gedeckelt auf 10.000 €. Nutzen für den Bafögempfänger = 0.

    71 Monate Teilförderung (4 Monate früher fertig, derzeit nicht möglich) zu 320 €/Monat
    320 * 71 = 22.720 €, davon 50% = 11.360 €, gedeckelt auf 10.000 €. Bei maximalem Teilerlass verbleiben 8.800 €, Nutzen für den Bafögempfänger 1.200 €.

    Ist übrigens mit dem Bonus für die Rückzahlung als Einmalbetrag das Gleiche. Lohnt sich nur, wenn man mit seiner Bafögschuld knapp über der Deckelung liegt.
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