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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,


    ich wollte mich erkundigen ob ich mit meinem Fall Aussichten habe oder ob ein Härtefallantrag sinnlos wäre.
    Also ich bin mit 12 Jahren an Epiphyseolysis capitis femoris erkrankt. Die Krankheit wurde von meinem damals behandelnden Arzt lange nicht erkannt, weshalb die Krankheit sehr weit fortschritt und die Hüfte reponiert werden musste. Mir wurde damals auch gesagt das der Hüftkopf fast komplett abgerutscht wäre, was wohl dramatische Folgen haben könnte.

    Die Krankheit wurde operativ behandelt (3 Operationen) und konnte relativ gut behandelt werden, jedoch wurde mir versichert das ich früher oder später eine künstliche Hüfte brauche. Auch das Ausüben eines Berufes der schweres Heben oder extrem langes stehen voraussetzt scheidet aus.
    Und hier kommt die Krux. Ich würde gerne nachdem ich mein Abitur abgeschlossen habe eine Ausbildung zum Krankenpfleger, einige Jahre arbeiten und dann durch die Wartezeit zugelassen werden. Jedoch ist dieser Berufszweig für mich keine Option aufgrund meiner Erkrankung.

    Auch viele andere Berufe die ich ursprünglich ausüben wollte (ich war Realschüler und wollte etwas handwerkliches machen, aufgrund meiner Krankheit kam es nicht in Frage weshalb ich auf die FOS ging - und nun die 13. besuchen werde.) sind für mich nicht mehr drin.


    Nun meine Frage: Habe ich Aussichten mit einem Härtefallantrag oder "geht es mir noch zu gut"?


    MfG



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  2. #2
    Roke
    Guest
    Den Antrag kannst du gerne stellen, jedoch mit wenig Aussicht auf Erfolg.
    Du musst begründen können, warum du nicht warten kannst wie jeder andere auch. Du kannst ja einen Bürojob machen, dem steht nichts im Wege z.b.. Nur weil du körperlich nicht in der Lage bist Krankenpfleger zu werden, bekommst du keinen Medizinstudienplatz. Außerdem denke ich, du hättest trotz deiner Krankheit (die sehr früh mit 12! war) ein gutes Abi schaffen können. Falls die Krankheit dich gehindert hätte, ein sehr gutes Abi zu machen, musst du das beweisen, was kaum möglich sein dürfte..



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  3. #3
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    Ich glaube nicht, dass das reicht.
    Kannst es natürlich versuchen. Müsstest begründen, dass dir eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit, aufgrund deiner Krankheit nicht möglich ist.



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  4. #4
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    Zitat Zitat von schnibuslav Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass das reicht.
    Kannst es natürlich versuchen. Müsstest begründen, dass dir eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit, aufgrund deiner Krankheit nicht möglich ist.

    Hm ja, was ist sinnvoll? Ja, ich kann viele Büroarbeiten machen - finde ich aber im Bezug auf Medizin nicht sinnvoll.
    Dazu das meine Krankheit mit 12 war, ja war sie. Aber wie gesagt ich wurde 3 mal operiert, in Behandlung war ich bis ich 18 war. Übrigens läuft bis heute ein Verfahren gegen den Arzt der das damals nicht erkannt hat (kann dies den Verlauf irgendwie begünstigen?)

    Weiter noch, ich wurde bereits 7 mal an meinen Ohren operiert. Weswegen ich ein eingeschränktes Hörvermögen habe. Jedoch weiß ich nicht ob das der Sache wahnsinnig dienlich ist.
    Ich denke ich werde mal mit meinem Hausarzt reden, der kennt die ganze Situation. Wenn er mir auch keine Aussicht auf Erfolg gibt dann werde ich den Aufwand mit den Fachärzten gleich lassen. ;)



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  5. #5
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Ich glaube du missverstehst was Härtefallantrag bedeutet:

    http://www.hochschulstart.de/fileadm...aetter/M07.pdf

    [...]

    Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation. Diese Ausnahmesituation kann sich nur auf gegenwärtige bzw. künftige Umstände beziehen. Eine solche Situation wäre beispielsweise eine Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die es bei einem verzögerten Studienbeginn nicht mehr ermöglichen würde, das Studium zu Ende zu führen.

    [...]
    Nach deiner Beschreibung trifft das in keinstem Fall auf dich zu.



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