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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Das Physikum wird er nicht wiederholen müssen, wenn er es bis zum 30.04.2006 abgelegt hat, vgl. § 43 Abs. 1 ÄAppO:

    Studierende nach § 42, die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, legen diese bis zum 30. April 2006 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 (BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), ab. Für das weitere Studium nach Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung gelten die Vorschriften dieser Verordnung. (...)
    Damit entfällt auch das "Nachmachen" von Vorklinikscheinen.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    das heißt es kann gut sein, dass er bei einer direktbewerbung fürs 1., 2. oder 3. klinische an einer uni angenommen wird, ohne einen neuen zvs bescheid zu haben ?

    an seine alte würde er aus familiären gruünden eher nicht gehen...



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  3. #8
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Das Physikum wird er nicht wiederholen müssen, wenn er es bis zum 30.04.2006 abgelegt hat, vgl. § 43 Abs. 1 ÄAppO:



    Damit entfällt auch das "Nachmachen" von Vorklinikscheinen.
    Auch wenn er sich geext hat ? Es gab bei uns nen MKGler der zu früh sein Zahniexamen gemacht hat und danach geext wurde und deswegen das Physikum und ein paar VK Scheine Wiederholen durfte ... von daher nicht so abwegig.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    Auch wenn er sich geext hat ?
    Was soll das für eine Rolle spielen? Es handelt sich wie gesagt um ein Staatsexamen - man muss nicht einmal aktuell immatrikuliert sein, um es ablegen zu können.

    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    Es gab bei uns nen MKGler der zu früh sein Zahniexamen gemacht hat
    Wie hat er das denn hingekriegt? Immatrikulationsbescheinigungen gefälscht?


    @Haru:
    Ich habe eine ganz andere Befürchtung. Wenn er bei seinem Antrag auf Fortsetzung des Medizinstudiums seine bisherigen Studienzeiten angibt und die Uni dann sieht, dass er um die 13 Semester studiert hat, ohne wirklich vorangekommen zu sein, werden sie sich zweimal überlegen, ob sie ihn zulassen oder lieber einen anderen Mitbewerber mit der "passenden" Zahl an Fachsemestern. Denn so viele Plätze werden in höheren Semestern auch nicht frei, dass jeder genommen wird.



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  5. #10
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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