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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. des Pflegepraktikums:

    ich wollte die ersten 60 Tage direkt nach der Schule schon mal abarbeiten. 56 Tage sind schon vorbei, nun bin ich leider krank geworden. Angenommen ich fehle nun 2 Tage, können mir dann trotzdem 60 Tage angerechnet werden, weil meine Erkrankung ja nicht selbstverschuldet ist? Oder müsste ich die nacharbeiten? Und könnte ich mir alternativ auch 58 Tage bescheinigen lassen und beim nächsten Mal dann 32 Tage machen, oder geht nur eine Unterteilung in 30-30-30 oder 60-30 Tage?

    ich hoffe, meine Fragen sind einigermaßen verständlich ;)

    danke für eure Mühen, Basmencei



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  2. #2
    ...am Diss. bezwingen Avatar von Sunflower
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    ...habe fertig ;-)
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    Alle deine Überlegungen gehen.

    Wenn das Krankenhaus bzw. die Station nett ist, dann schreiben die dir die 60 Tage auf! (v.a. wenn du dich da irgendwo auf Station angesteckt hast. Ich hatte das mal mit Noro)

    Ansonsten geht auch die 58 Tage - 32 Tage Variante
    ES müssen eben immer mindestens 30 Tage am Stück sein, damit es angerechnet wird:

    Hier ein Link zum Merkblatt zum Pflegepraktikum der Uni Lübeck:
    http://www.uni-luebeck.de/uploads/me...nkenpflege.pdf (s.Punkt 3 : mind. 30 Tage)

    Im Zweifelsfall einfach mal auf der Uni-Homepage (falls du schon weißt wo du hinkommst) nachschauen.

    Meiner Meinung nach: Lass dir 60 Tage aufschreiben!!!!

    (im Sekretariat wissen die doch meist eh nicht über deine Krankheitstage Bescheid, und man kann das ja vorher einfach mal mit der Stationsleitung absprechen, aber wie gesagt, ich fände es sehr komisch, wenn die sich weigern würden dir deine paar wenigen Krankheitstage nicht anzurechnen)
    Geändert von Sunflower (29.08.2011 um 10:59 Uhr)
    Wenn man drei Augenzeugen über denselben Unfall gehört hat, beginnt man darüber nachzudenken, ob an der Weltgeschichte überhaupt etwas Wahres dran ist!




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  3. #3
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Zitat Zitat von Basmencei Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. des Pflegepraktikums:

    ich wollte die ersten 60 Tage direkt nach der Schule schon mal abarbeiten. 56 Tage sind schon vorbei, nun bin ich leider krank geworden. Angenommen ich fehle nun 2 Tage, können mir dann trotzdem 60 Tage angerechnet werden, weil meine Erkrankung ja nicht selbstverschuldet ist? Oder müsste ich die nacharbeiten? Und könnte ich mir alternativ auch 58 Tage bescheinigen lassen und beim nächsten Mal dann 32 Tage machen, oder geht nur eine Unterteilung in 30-30-30 oder 60-30 Tage?

    ich hoffe, meine Fragen sind einigermaßen verständlich ;)

    danke für eure Mühen, Basmencei
    Umverteilung geht nur 30-30-30 oder 60-30 oder 7Wo-6Wo oder einfach 90
    Also das gilt jetzt für Bayern, ich denke mal, dort wo du wohnst, ist es ähnlich

    Naja... theroretisch müsstest du die 2 Tage nachholen. Die Bescheinigung sieht dann so aus: 62 Tage Praktikum, 2 Werktage gefehlt, da hilft kein Attest. Soviel zur Theorie

    Zur Praxis, wie es bei mir war: Ich habe kurz abgesagt wegen Krankheit und die Fehltage sind nie auf irgendeiner Bescheinigung aufgetaucht. Ich bekam sogar einmal frei weil ich in die Stadt musste zur Immatrikulation. Wie du das regelst, ist nun deine Sache

    LG



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  4. #4
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    lass aber nicht aufschreiben: "wegen krankheit unterbrochen"...hab gehört, manche leute hatten da schon probleme, weil das gegen die 60-30-regel verstoßen würde.
    frag am besten, ob du die 2 tage nacharbeiten kannst und die dir das dann als normale 60 tage ohne unterbrechung aufschreiben lassen.
    oder halt die 58-32-tage-variante



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  5. #5
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    Ich würde an deiner Stelle einfach die 60 Tage abzeichnen lassen ;) Falls die drauf bestehen, dass da nur 58 Tage oder 60 Tage mit 2 Krankheitstagen (was aufs gleiche rauskommt) draufstehen, dann legst du das nächste mal eben 32 Tage aufs Parkett

    Wie eben schon geschrieben wurde, kennt das Sekreteriat / die Pflegedienstleitung die Krankheitstage meistens sowieso nicht...
    Geändert von Krümelkeks (29.08.2011 um 13:22 Uhr)



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