ehem-user-19-08-2021-1408
Guest
Zitat von
Basmencei
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. des Pflegepraktikums:
ich wollte die ersten 60 Tage direkt nach der Schule schon mal abarbeiten. 56 Tage sind schon vorbei, nun bin ich leider krank geworden. Angenommen ich fehle nun 2 Tage, können mir dann trotzdem 60 Tage angerechnet werden, weil meine Erkrankung ja nicht selbstverschuldet ist? Oder müsste ich die nacharbeiten? Und könnte ich mir alternativ auch 58 Tage bescheinigen lassen und beim nächsten Mal dann 32 Tage machen, oder geht nur eine Unterteilung in 30-30-30 oder 60-30 Tage?
ich hoffe, meine Fragen sind einigermaßen verständlich ;)
danke für eure Mühen, Basmencei
Umverteilung geht nur 30-30-30 oder 60-30 oder 7Wo-6Wo oder einfach 90
Also das gilt jetzt für Bayern, ich denke mal, dort wo du wohnst, ist es ähnlich
Naja... theroretisch müsstest du die 2 Tage nachholen. Die Bescheinigung sieht dann so aus: 62 Tage Praktikum, 2 Werktage gefehlt, da hilft kein Attest. Soviel zur Theorie
Zur Praxis, wie es bei mir war: Ich habe kurz abgesagt wegen Krankheit und die Fehltage sind nie auf irgendeiner Bescheinigung aufgetaucht. Ich bekam sogar einmal frei weil ich in die Stadt musste zur Immatrikulation. Wie du das regelst, ist nun deine Sache
LG