Das sicherste ist, dass du selbst beim LPA nachfragst und eine am besten schriftliche Antwort bekommst, die dann gilt. Dann gibts auch keine Probleme bei der Anerkennung.
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Hallo,
hab schon einige ältere Beiträge gefunden, wonach das Landesprüfungsamt Meckklenburg-Vorpommern (wohl als einziges LPA von Deutschland) die Famulatur in der Notaufnahme einer Klinik NICHT als ambulante Famulatur anerkennt. STIMMT DAS??? Ist das immer noch so oder weis jemand, ob sich da seit der neues Approbationsordnung was geändert hat und sie es jetzt anerkennen???
Das sicherste ist, dass du selbst beim LPA nachfragst und eine am besten schriftliche Antwort bekommst, die dann gilt. Dann gibts auch keine Probleme bei der Anerkennung.
Na klar. Dachte nur, vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit und hat seine NA-Famulatur angerechnet bekommen oder eben nicht und kann mir weiterhelfen...
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/...-merk-famu.pdf
Seite 2 oben...
Stellt sich die frage, ob das Verbindlich ist oder nur auf BW bezogen ist...
Geändert von maxmaxmax (15.09.2011 um 18:00 Uhr)
Wenn bestätigt wird, dass du ausschließlich in der Notaufnahme eingesetzt wurdest, sollte es eigentlich bei keinem LPA Probleme geben. Was Probleme machen kann, sind so Sachen wie Famu im Gesundheitsamt - laut obigem Merkblatt wäre das eine Wahlfamulatur, bei uns würde das überhaupt nicht als Famu anerkannt werden...
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ja normal ist das kein problem, das weis ich. die frage is, ob meck-pomm, also rostock, das auch anerkennt...
http://www.thieme.de/viamedici/foren/read.php?29,2423
da schreibt jemand dass das wohl nicht so ist....war aber auch 2003