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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Neuro Retter Avatar von Intensivling
    Mitglied seit
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    6.673
    Hallo Kollegen und Kolleginnen !

    In unserer Klinik wird seit neustem die Fachweiterbildung Intensiv / Anästhesie anders finanziert.
    Es ist nun so das die Kollegen die die Weiterbildung machen wollen auf 80% von Vollzeit reduzieren müssen, da die Schule in ihrer Freizeit abgegolten werden muss. Zum anderen wird die komplette Weiterbildung von den Teilnehmern gezahlt, was sich auf rund 7500€ beläuft. Es kann über das Meisterbafög zurückgezahlt werden, aber ich finde es eine Schande die Leute die das machen wollen noch so zu bestrafen.
    Ich hab mal durchgerechnet und bin zu folgendem gekommen :

    24 Monate 80% Kraft = 200€ / Monat weniger Gehalt = 4800€
    7500€ Ausbildungsgebühr

    Summe = 12300€

    So nun kommt man am Ende sofort und nicht erst nach 5 Jahren in die KR6, das heißt also man zahlt 12.000€ aus eigener Tasche ohne auch nur einen Vorteil gegenüber nicht fachlich qualifiziertem Personal zu haben.



    Das finde ich für eine so große Klinik wie meine nunmal ist beschämend, nicht mal die Kosten für die Weiterbildung zu übernehmen.


    Wie ist das denn bei euch in den Kliniken geregelt ???
    Ich mache Urlaub...
    am Euler-Liljestrand!!!



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  2. #2
    Boykottlerin Avatar von RS-USER-Kräuterhexe
    Mitglied seit
    19.11.2003
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    348
    Sowohl in meinem "alten" Haus (Uniklinik) als auch hier (Maximalversorgung, akad. Lehr-KH):
    100% buckeln
    Kurs zahlt das Haus, dafür muß man sich 3 Jahre verpflichten oder der neue Arbeitgeber zahlt einen aus (falls nicht, muß der Teilnehmer zahlen)



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  3. #3
    Neuro Retter Avatar von Intensivling
    Mitglied seit
    02.10.2003
    Beiträge
    6.673
    Das diese Verpflichtungszeit nicht vor einem Gericht stand hält ist aber bekannt oder ???
    Ich finde diese Regelung aber allemal besser als das was unser Haus da vollzieht.
    Ich mache Urlaub...
    am Euler-Liljestrand!!!



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  4. #4
    lächeln und weiter arbeit Avatar von RS-USER-Sahra
    Mitglied seit
    15.12.2003
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    Bei uns ist es so das der Kurs in der Freizeit gemacht werden muß und das man sich für drei Jahre an das Haus bindet.
    In dem Haus in dem ich vorher gearbeitet habe war es so das der Kurs in der Dienstzeit war und man sich für 3 Jahre verpflichten mußt.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.12.2003
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    163
    Das ist ja ein ziemlich blödes System (zumindest für den AN!)
    Für den AG ist es genial!
    Bei uns ist immer noch old fashion style!
    Haus zahlt, Vollzeit, 3 Jahre Bindung an das Haus oder anteilsmäßige Kostenrückerstattung!!!
    Warum zieht das vor Gericht nicht???
    Gibt es da ein Urteil??? Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen???
    In case of emergency the first procedure is to take your own pulse. (S. Shem)



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