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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Jews for Jebus!
    Mitglied seit
    27.09.2004
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    Original geschrieben von Hoffi
    wie sieht denn deine analgesie aus, die du als ra machen darfst?
    Das würde mich als Fachfremder auch mal interessieren. Die BÄK führt Analgetika allerdings als Medikamente an, die bei bestimmten Verletzungen und Schmerzsyndromen auch in Notkompetenz gegeben werden dürfen.

    Ist zwar OT, aber um was handelt es sich dabei? Welche Analgetika dürfen bei welchem Verletzungsmuster auch ohne akademischen Beistand gegeben werden?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-apoplex
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    734
    Original geschrieben von serial2k
    Ist zwar OT, aber um was handelt es sich dabei? Welche Analgetika dürfen bei welchem Verletzungsmuster auch ohne akademischen Beistand gegeben werden?
    Das enthält die Empfehlung der BÄK nicht, sondern sie verweist an den ÄLRD.
    Sie hat diesem quasi mit der Empfehlung die Entscheidung überlassen, welches Medikament(e) er für sinnvoll erachtet und dass dieser auch die entsprechenden Qualifikationsmaßnahmen für die Mitarbeiter einleitet und durchführt.
    In den meisten Fällen dürfte es auf (S-)Ketamin + Midazolam hinauslaufen.
    Morgens Aponal, abends Leponex !



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
    Mitglied seit
    09.03.2003
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    3.344
    DAS wird noch diskutiert und ist von dem einen Ärztlichem Leiter RD zu dem anderen unterschiedlich.
    Soweit ich weis bezieht sich die Analgesie nur auf Frakturen. Aber das ändert sich eigendlich täglich. Da sind sich die Großen dieses Landes noch sehr uneins.
    Die BÄK hat es zwar grundlegend "geregelt" letzen Endes hängt es aber am ÄLRD was man machen "darf" und was nicht. Es gibt RD -Bereiche da muss selbst zum Viggo legen (also das legen als solches) nen Doc beigeholt werden. Hier wiederum wird man eher schief angeschaut wenn der Pat noch nicht mit Zugang versorgt wurde. Den einheitlichen RD wo überall jeder das selbe darf und vor allem KANN sind wir noch weiit entfernt.

    edit: Da war einer schneller ;)
    Mau



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  4. #4
    Jews for Jebus!
    Mitglied seit
    27.09.2004
    Beiträge
    930
    Gut, dass das vom ÄLRD (den es ja anscheinend nicht mal überall gibt wenn man diversen Quellen glaubt) geregelt werden muss war mir klar, das geht ja auch so aus dem Bericht der BÄK vor, mir ging es eher um konkrete Beispiele.

    A propros Frakturen und was so dazu gehört, in Dortmund ist eine Oberschenkelhalsfraktur eine KTW-Indikation (na immerhin KTWsofort - ohne SoSi)... aua.

    (schlagt mich wenn das nicht mehr stimmt, die Info ist nun auch schon sicherliche ein Jahr alt)



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
    Mitglied seit
    09.03.2003
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    Also ganz ehrlich: Ein KTW (mit VaKu und Schaufeltrage) kann zu einem OSH-# fahren. Gut geschient hat der Pat keine Schmerzen mehr. Wenns nicht geht kann man sich nen Doc gegen die Schmerzen beiholen und ihn trotzdem im KTW fahren. Das geht locker als qualifizierter Krankentransport durch. Solange der Pat keine kritische Kreislaufsituation hat seh ich da kein Problem.

    Aber das ist total OT. Ausgliedern wäre nett
    Mau



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