Das würde mich als Fachfremder auch mal interessieren. Die BÄK führt Analgetika allerdings als Medikamente an, die bei bestimmten Verletzungen und Schmerzsyndromen auch in Notkompetenz gegeben werden dürfen.Original geschrieben von Hoffi
wie sieht denn deine analgesie aus, die du als ra machen darfst?
Ist zwar OT, aber um was handelt es sich dabei? Welche Analgetika dürfen bei welchem Verletzungsmuster auch ohne akademischen Beistand gegeben werden?