Ertrunkene
1) Muß man trachten, daß sie bey dem herausziehen mit Hacken und anderen Instrumenten nicht verletzet werden.
2) Müssen gleich die nasse Kleider abgenommen, und ein dergleichen verunglückter in trockene, auch wo möglich warme Kleider, Decken, oder Mäntel eingehüllet werden, man solle auch mit dem Finger den eingeschluckten Letten, Sand aus dem Munde nehmen.
[Anm. für unsere Deutschen: "Letten" ist Lehm oder nasse Erde]
3) Muß selber nahe an ein Feuer, oder auf warmen Sand, Asche, Salz, in Fall der Noth auf warmen Mist gelegt, und bedecket werden.
4) Muß man ihn entweder mit warmen groben Tüchern, Flanell, mit Brandwein angefeichtet, oder auch mit Bürsten über den ganzen Leib wohl und anhaltend reiben, warme Stein, oder Flaschen mit heißen Wasser gefüllet, zu den Füßen legen; erlaubt es die Gelegenheit, kann er in ein warmes Bett, entweder allein, oder zwischen zwey warme Menschen gelegt werden.
5) Muß man Tabackrauch entweder mit einer verkehrten Tabackpfeife, oder welches noch besser ist, mit der eigen dazu erfundenen Spritze, in Hintern blasen, zu gleicher Zeit muß durch eine starke Person vermittelst einer Tabackpfeife Tabackrauch durch den Mund in die Lunge eingeblasen, während diesen aber die Nase zugehalten werden.
6) Sucht man ferners vermög eines flüchtigen Salmiackgeistes, auch englischen Salzes die Nase zu reizen, in Ermangelungsfalle nehmen einige Pfeffer mit Taback vermischet, und blasen es mit einen Federkiel in die Nase.
7) Können wiederholte Clystiere aus Decoct von Rauchtaback und Salz gegeben werden.
8) Muß sobald es möglich eine, in Fall es nöthig, mehrere Aderlässen, da wo die Adern am sichtbaresten sind, als am Arm, hauptsächlichst aber der Drosselader gemacht werden.
9) So lang der ertrunkene kein Zeichen des Lebens von sich giebt, kann er nichts verschlucken, so bald er sich beweget, giebt man ihm warmen Wein, Bier, Theriack mit Brandwein in Ermangelung des Melissengeistes, und hofmannischer Tropfen, doch nur Kaffeelöffelweise und oft, man fahret mit Nro 4, 6, 8 beständig fort, weil solche Leute gemeiniglich nach denen ersten Bewegungen sterben.
10) Alle vorhin in Brauch gewesene gewaltsame Mittel, wo man die ertrunkene auf den Kopf gestürzet, ja gar bey denen Füßen mit Stricken aufgehangen sind an sich tödtlich, dahero sorgfältig zu vermeiden.