Hallo,
weiß jemand von euch, was genau auf der Famulaturbescheinigung stehen muss, wenn die Praxisfamulatur im Ausland (z.B. Frankreich ) absolviert wird!?!
gruß
W
Hallo,
weiß jemand von euch, was genau auf der Famulaturbescheinigung stehen muss, wenn die Praxisfamulatur im Ausland (z.B. Frankreich ) absolviert wird!?!
gruß
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Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.
ich würd so ein vorgefertigtes Formular nehmen
hmm...Link funkt nich
dann eben auf www.uni-luebeck.de
links im Navigationsbaum auf "Studium"
dann auf "Seiten des Studierenden Service Centers"
dann auf "Formulare und Merkblätter"
dann auf "Medizin"
dann runterscrollen auf Famulatur
würde ja nen Direktlink geben, aber der heißt auch so wie die HP
Geändert von Heinz Wäscher (15.05.2003 um 10:22 Uhr)
Würde vielleicht noch mal beim LPA nachfragen, obs da für Praxis irgendwelche Vorraussetzungen gibt.
Hab gehört einige verlangen so nen Zusatzt wie..."der Arbeit in einer Praxis gleichzusetzen" oder so.
Da hier ja eh alles anerkannt wird . Müssen wir nur drauf achten, daß irgendo raus hervorgeht, daß es sich auch um ne Praxis handelt.
Eine französische Famulaturbescheinigung hab ich doch schon lange....
Die sagt ja nur aus wann ich da war!
Es geht mir wirklich um den Wortlaut, der dort vermerkt sein muss bzw. ob ein Stempel mit "Consultations" ausreichend ist!
gruß
W
Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.
ja dann benutz den Wisch doch!
LPA is doch bescheuert, das weiß jeder!
Auf den Scheinen MUß zB auch vermerkt sein: hat regelmäßig und erfolgreich teilgenommen
Daß ein gewisser Wortlaut enthalten sein muß,das wird bei den Famulaturen nicht anders sein