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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Premium Mitglied Avatar von RS-USER-Nufragnich
    Mitglied seit
    02.02.2004
    Beiträge
    228
    Moin, moin!

    Interessanter Fragebogen. Bei einigen Fragen habe ich etwas Bauchschmerzen, da die Ausbildung hier in Deutschland in manchen Bereichen nicht ausreicht. Prinzipiel hlte ich alle dieser Tätigkeiten für delegationsfähig, wenn die Ausbildung auf einem entsprechendem Niveau durchgeführt wird. In Deutschland ist Pflege immer noch ein Ausbildungsberuf und dies schränkt einfach bestimmte Tätigkeiten ein. Sollte die Ausbildung entsprechnend dem europäischen Ausland ebenfalls auf Uni oder wenigsten Fh-Niveau durchgeführt werden, denke ich spricht nichts dagegen, alle diese Tätigkeiten in die Pflege zu übernehmen, solange der Schwerpunkt natürlich auf pflegerischen Tätigkeiten bleibt und die Pflegekraft nicht in die Funktion einer einfachen ärztlichen Assistenzkraft zurückgestuft wird.
    Ich beantworte die Fragen jetzt unter der Voraussetzung, dass sich an der bisherigen Ausbildung nichts ändert, die Pflegekraft entsprechend motiviert ist und für die jeweilige Tätigkeit zusätzlich umfassend geschult ist.



    - Blutentnahme durch Venenpunktion
    logisch, mache ich jetzt auch

    - Intramuskuläre Injektionen
    ja

    - Punktion und intravenöse Injektionen

    ja, wenn pharmakologische Kenntnisse ausreichend vorhanden sind.
    - Anhängen von Infusionen

    ja
    - i.v. - Antibiotikagaben

    ja

    - Verabreichen von Transfusionen

    ja, ist z.B. in Frankreich auch typisch Pflegeaufgabe

    - Legen periphervenöser Zugänge

    ja, mache ich ebenfalls schon

    - Legen zentralvenöser Zugänge

    ja

    - Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
    - Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie

    unter Umständen. Eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage natürlich voraussetzend


    - Durchführung Abdomensonographie

    sehr eingeschränkt. Etwa zur Bestimmung des Restharns o.ä.

    - Durchführung Echokardiographie

    eventuell

    - Auswertung Langzeit - EKG

    ja

    - Oro- / nasotracheale Intubation

    Ja,

    - Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
    - Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten

    Beide Male ja, bei entsprechender Weiterbildung, in Frankreich ebenfalls üblich

    - 1. Assistenz bei OP
    - 2. Assistenz bei OP
    kann ich nicht beurteilen

    - Codierung nach DRG - Richtlinien

    ja, aber wer will das schon
    Ich möchte diese Punkte noch um:
    - Blutentnahme durch arterielle Punktion
    - Legen arterieller Zugänge
    erweitern.

    Ja, in Frankreich z.B. ebenfalls Pflegeaufgabe
    "Bei uns wird auf dem Platz wenig gesprochen. Das könnte an der Kommunikation liegen."
    Erich Ribbeck



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  2. #12
    Con
    Guest
    Dann schiebe ich mal meine Meinung dazwischen, das im erwähnten Artikel erzielte Ergebnis behalte ich noch für mich.

    Folgende Dinge setze ich vorraus:
    - abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung und
    - abgeschlossene Fachweiterbildung Anästhesie / Intensivpflege bzw. wenigstens fünfjährige Tätigkeit auf der Intensivstation

    - Blutentnahme durch Venenpunktion
    --> ja

    - Intramuskuläre Injektionen
    --> auf der ICU? Für was?

    - Punktion und intravenöse Injektionen
    --> auf der ICU eher nachrangig zu sehen, Zugang liegt ja schon, in liegenden Zugang ja

    - Anhängen von Infusionen
    --> ja

    - i.v. - Antibiotikagaben
    --> ja, auch Erstgaben, nur auf Anordnung

    - Verabreichen von Transfusionen
    --> jein

    - Legen periphervenöser Zugänge
    --> ja

    - Legen zentralvenöser Zugänge
    --> nein

    - Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
    - Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
    --> nein, das persönliche Gespräch zwischen Operateur / Anästhesist kann man nicht ersetzen. Diese Gespräche dienen in meinen Augen auch der Vertrauensbildung.

    - Durchführung Abdomensonographie
    - Durchführung Echokardiographie
    - Auswertung Langzeit - EKG
    --> nein

    - Oro- / nasotracheale Intubation
    --> ja, im Notfall

    - Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
    - Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
    --> nein

    - 1. Assistenz bei OP
    - 2. Assistenz bei OP
    --> nein

    - Codierung nach DRG - Richtlinien
    --> ja

    - Blutentnahme durch arterielle Punktion
    - Legen arterieller Zugänge
    --> ja, aber nur A. radialis

    Diese Einschätzung basiert auf den Stationsalltag, sicher könnte man diese Diskussion noch auf die Defibrillation und die eigenständige Applikation von ausgewählten Medikamenten ausweiten, aber gerade die Auswahl der Medikamente würde den Rahmen sprengen. Für den Notfall ist es in meinen Augen vertretbar, wenn Pflegekräfte ( Oben genannte Qualifikation vorrausgesetzt ) Maßnahmen ergreifen die sie sicher beherrschen, aber so nicht unbedingt in deren Tätigkeitsbereich fallen.



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  3. #13
    Banned Avatar von RS-USER-Bärentöter
    Mitglied seit
    10.06.2003
    Beiträge
    5.208
    Original geschrieben von Schädelspalter
    Ich habe mich schon so oft mit Pflegern und Schwestern streiten müssen, für die mehr Kompetenz nur lästig wäre und die Ansprüche an ihre Arbeit sehr niedrig stellen.
    Und ich habe mich mit (meist sehr engagierten) Pflegenden gestritten, die ihre Berufsdefinition nur auf der Abgrenzung zu der Berufsgruppe der Ärzte aufzubauen scheinen...
    das ist auch das, was ich oben zum Ausdruck bringen wollte!



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  4. #14
    Con
    Guest
    Da wären wir beim nächsten Thema, es gibt auch Kolleginnen, wohlgemerkt Fachschwestern, auf meiner Station, die noch nicht mal bei Dienstbeginn oder nach "Manipulation" am Tubus ( Mundpflege etc. ) dessen Lage durch Auskultation kontrollieren, da das ja ärztliche Tätigkeit sei. Solange sich selbst Intensiv"fach"pflegekräfte auf Kopfpflege nach Offenbacher Schema reduzieren, kommen wir mit dieser Diskussion ohnehin nicht weit. Es geht doch nicht darum sich gegenseitig ans Bein zu P... oder um irgendwelches Standesgetue, sondern darum wie man gemeinsam die anvertrauten Patienten versorgt. Bei dieser gemeinsamen Arbeit kommt es nun mal vor das Pflegekräfte mal eben Blut abnehmen und der Arzt mal eben beim Betten hilft.
    Was ich sagen will ist, das vor allem auf Intensivstationen die Grenzen oft verschwimmen, das ist meiner Ansicht nach auch nicht schlimm, wenn jeder seine Grenzen kennt und diese auch nicht überschreitet.



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  5. #15
    Con
    Guest
    Hier das Ergebnis der Umfrage ( aus der Zeitung ).

    Von beiden Berufsgruppen wird die Delegation für folgende Tätigkeiten überwiegend befürwortet:
    - Blutentnahmen
    - i.m. - Injektionen
    - i.v. - Gaben in Verweilkanülen
    - Legen von Magensonden
    - Legen periphervenöser Zugänge

    Die DRG - Codierung und die i.v. - Antibiotikagabe wurde von ärztlicher Seite überwiegend befürwortet, die Pflege antwortete hier mit vielleicht.

    Folgende Tätigkeiten sahen beide Berufsgruppen als nicht deligierbar an:
    - Aufklärung vor Narkose und diagnostischen / operativen Eingriffen
    - Verabreichen von Transfusionen
    - Durchführen der trachealen Intubation
    - Narkose bei ASA 1 - Patienten
    - 1. Assistenz bei Operationen
    - Legen des ZVK.

    Die ursprüngliche Umfrage zielte ja ganz allgemein auf die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegepersonal. In der abschliessenden Bewertung der Ergebnisse sprach sich der Autor ( ein Internist ) jedoch dafür aus, das zum Beispiel die Aufklärung vor einer Gastroskopie durchaus von einer qualifizierten Endoskopiepflegekraft übernommen werden könnte.
    Anhand dieser Betrachtung beschloss ich dieses Thema auf die Anästhesie- und Intensivpflege zu übertragen und fragte zuerst auf meiner Station und dann hier im Forum nach. Schade nur, das sich bis jetzt nur zwei Pflegekräfte, zwei Ärzte und keiner der intensivmedizinisch tätigen Anästhesisten zu Wort gemeldet haben. Was ist mit Euch, ist die Delegation bei Euch kein Thema?



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