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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Internat. Beutelratte Avatar von RS-USER-Katja
    Mitglied seit
    18.03.2003
    Beiträge
    3.254
    Original geschrieben von Con
    Was ist mit Euch, ist die Delegation bei Euch kein Thema?
    Doch, aber mir ist dieser Thread irgendwie durch die Lappen gegangen

    Meine Meinung:

    - Blutentnahme durch Venenpunktion
    Ja.

    - Intramuskuläre Injektionen
    Wozu? Wir reden über ICUs, oder?

    - Punktion und intravenöse Injektionen
    Bei entsprechender Vorbildung und auf Anordnung ja.

    - Anhängen von Infusionen
    s.o. (ich muß jetzt nicht auf die 500ml 40%ige Glucose verweisen, die für ein Kind kontraindiziert sind...)

    - i.v. - Antibiotikagaben
    Gemäß Anordnung auf ICU oder im OP habe ich weder mit FOlgegabe noch mit Erstgabe da ein Problem.

    - Verabreichen von Transfusionen
    Anhängen einer ärztlich gekreuzten und abgezeichneten Konserve ja. Alles weitere würde ich als Pflegekraft nicht machen.

    - Legen periphervenöser Zugänge
    Soll jeder Studi im 6. Semester machen, warum ein gelernter Pfleger nicht?

    - Legen zentralvenöser Zugänge
    Nein.

    - Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
    - Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
    Beides nein.

    - Durchführung Abdomensonographie
    Nein.

    - Durchführung Echokardiographie
    Nein.

    - Auswertung Langzeit - EKG
    Nein.

    - Oro- / nasotracheale Intubation
    Unter Aufsicht.

    - Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
    - Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
    Nein.

    - 1. Assistenz bei OP
    Kommt auf die OP an (für'n Port geht das).

    - 2. Assistenz bei OP
    Ja.

    - Codierung nach DRG - Richtlinien
    Das ist eine Tätigkeit, die jeder kann. Das hat ja mit Medizin wenig zu tun


    Ich möchte diese Punkte noch um:
    - Blutentnahme durch arterielle Punktion
    Unter Aufsicht bzw. bei entsprechender Einarbeitung (aber die meisten Pat. haben eine liegende Arterie, wenn mich die art BGA interessiert ;) )

    - Legen arterieller Zugänge
    s.o.
    Artificial intelligence is no match for natural stupidity.



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  2. #17
    Internat. Beutelratte Avatar von RS-USER-Katja
    Mitglied seit
    18.03.2003
    Beiträge
    3.254
    Original geschrieben von Con

    Was ich sagen will ist, das vor allem auf Intensivstationen die Grenzen oft verschwimmen, das ist meiner Ansicht nach auch nicht schlimm, wenn jeder seine Grenzen kennt und diese auch nicht überschreitet.
    Das ist ein gutes Rezept für ein entspanntes Leben
    Artificial intelligence is no match for natural stupidity.



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  3. #18
    Fika Avatar von RS-USER-gnuff
    Mitglied seit
    09.03.2003
    Beiträge
    1.061
    Grundsätzlich gilt, wie bei den anderen auch schon, für jeden Maßnahmen setze ich voraus, daß sie geübt und mehrfach erfolgreich unter Aufsicht durchgeführt wurde, wie das bei Ärzten auch üblich sein sollte. Kontraindikationen müssen bekannt sein, Erstmaßnahmen bei Problemen müssen sicher beherrscht werden.

    - Blutentnahme durch Venenpunktion
    ja
    - Intramuskuläre Injektionen
    ja, wers mag
    - Punktion und intravenöse Injektionen
    ja
    - Anhängen von Infusionen
    ja
    - i.v. - Antibiotikagaben
    ja
    - Verabreichen von Transfusionen
    nein, weil das beim momentanen Stand der Dinge mein Ar$ch ist der im Falle eines Falles an die Wand genagelt wird
    - Legen periphervenöser Zugänge
    ja
    - Legen zentralvenöser Zugänge
    nein
    - Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
    nein
    - Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
    nein
    - Durchführung Abdomensonographie
    nein
    - Durchführung Echokardiographie
    nein
    - Auswertung Langzeit - EKG
    nein
    - Oro- / nasotracheale Intubation
    im Notfall selbstverständlich, elektiv unter Aufsicht klar wenn nix dagegen spricht
    - Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
    nein
    - Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
    nein
    - 1. Assistenz bei OP
    hängt natürlich von der OP ab, bei kleinen Sachen ja, aber ich bin ja kein Operierer, kommt bei uns aber häufig vor
    - 2. Assistenz bei OP
    hier kann man den Rahmen wahrscheinlich etwas weiter stecken, aber das können Chirurgen besser beurteilen
    - Codierung nach DRG - Richtlinien
    nein, wozu? Das sollen Leute machen die dafür eingestellt wurden, nicht Schwestern, Pfleger oder Ärzte
    - Blutentnahme durch arterielle
    Punktion
    ja
    - Legen arterieller Zugänge
    erweitern.
    ja
    Dermatologist is Greek for "fake doctor" - Perry Cox, MD



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  4. #19
    Die gute Wahl: Thalamonal
    Mitglied seit
    01.03.2004
    Beiträge
    166
    Auf unserer Intensivstation ist es leider als Folge des "Pflegepersonalmangels" der 90er Jahre immer noch so, daß grundsätzlich jede pflegerische Aufgabe, die irgendwie lästig ist, an einen Arzt delegiert wird. Dies betrifft insbesondere die Durchführung von Blutgasanalysen, da behauptet wird, die bedienung des Blutgtasanalysators setze ein abgeschlossenes medizinstudium vorraus. Andererseits maßt man sich bei Interesse gerne "Beatmungskompetenz" an und dreht gerne an Knöpfchen, deren Funktion einem nur nebulös bekannt ist.

    Für die Beantwortung der Fragen setze ich ebenfalls folgende Dinge vorraus:
    - abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung und
    - abgeschlossene Fachweiterbildung Anästhesie / Intensivpflege bzw. wenigstens zweijährige Tätigkeit auf der Intensivstation

    - Blutentnahme durch Venenpunktion
    --> ja

    - Intramuskuläre Injektionen
    --> ja

    - Punktion und intravenöse Injektionen
    --> peripher-venöse Punktion ja, falls kein großer "Flurschaden" entsteht. Injektion auf Anordung in liegende Venenverweilkanülen selbstverständlich, ansonsten ist man auf ICU fehl am Platz.

    - Anhängen von Infusionen
    --> ja

    - i.v. - Antibiotikagaben
    --> ja, auch Erstgaben, immer nur auf Anordnung

    - Verabreichen von Transfusionen
    --> niemals nicht!

    - Legen periphervenöser Zugänge
    --> ja

    - Legen zentralvenöser Zugänge
    --> nein, nein, nein! Dafür gibt es Ärzte und als Notfallmaßnahme ist es entbehrlich.

    - Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
    - Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
    --> nein, das persönliche Gespräch zwischen Operateur / Anästhesist kann man nicht ersetzen. Diese Gespräche dienen in meinen Augen auch der Vertrauensbildung. Außerdem würde eine solche Aufklärung nicht rechtsgültig sein.

    - Durchführung Abdomensonographie
    - Durchführung Echokardiographie
    - Auswertung Langzeit - EKG
    --> nein

    - Oro- / nasotracheale Intubation
    --> ja, aber nur im Notfall, falls kein Arzt verfügbar und der potentielle benefit den potentiellen Schaden deutlich überwiegt. Und bitte nicht nasotracheal! Das können selbst viele Ärzte (Nichtanästhesisten) nicht gut.

    - Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
    - Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
    --> niemals! Die DGAI ist strikt dagegen und Helios hat mittlerweile den Schwanz eingezogen. MAFAs nein danke!

    - 1. Assistenz bei OP
    - 2. Assistenz bei OP
    --> als instrumentierende Kraft ja, ansonsten nein

    - Codierung nach DRG - Richtlinien
    --> ja, definitiv!

    - Blutentnahme durch arterielle Punktion
    --> selbstverständlich, das macht ja auch jede Laborantin!

    - Legen arterieller Zugänge
    --> niemals! Dafür gibt es Ärzte und als Notfallmaßnahme ist es entbehrlich

    Wichtig sind klare Kompetenzen und Zuständigkeiten. Der Pfleger ist kein "halber Arzt" und der Arzt kein "halber Pfleger". Beide arbeiten jedoch gemeinsam mit unterschiedlichen Kompetenzen am Patienten, wobei der Arzt die Verantwortung für Therapie und Diagnostik trägt. Eigenverantwortlich und ohne ärztliche Anordnung kann der Pfleger lediglich die Grundpflege durchführen. Sozialneid, Klassenkampfparolen und Funktionärs-Gequatsche der "Pflegewisenschaftler" (deren "Karriere" lediglich dazu diente, sich der "Dreckarbeit" zu entledigen) dient nicht dem Wohl des Patienten!
    Neminem laede, immo omnes quantum potes iuva



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  5. #20
    Chef du Cuisine Avatar von Hörbird
    Mitglied seit
    14.04.2004
    Beiträge
    3.744
    Original geschrieben von Dr. Magill

    Wichtig sind klare Kompetenzen und Zuständigkeiten. Der Pfleger ist kein "halber Arzt" und der Arzt kein "halber Pfleger". Beide arbeiten jedoch gemeinsam mit unterschiedlichen Kompetenzen am Patienten, wobei der Arzt die Verantwortung für Therapie und Diagnostik trägt. Eigenverantwortlich und ohne ärztliche Anordnung kann der Pfleger lediglich die Grundpflege durchführen. Sozialneid, Klassenkampfparolen und Funktionärs-Gequatsche der "Pflegewisenschaftler" (deren "Karriere" lediglich dazu diente, sich der "Dreckarbeit" zu entledigen) dient nicht dem Wohl des Patienten!
    Schädelspalter" Antworten entsprechen auch meinen, deswegen setze ich die hier nicht nochmal auf. Falls aber jemand meine entsprechenden Begründungen hören will ( die sich aber kaum von denen Schädelspalters unterscheiden), kann gerne nochmals bei mir nachhaken!

    Zu obigen Kommentar: Ist ein generelles Problem in Deutschland und damit unterscheiden wir uns zu unserem Nachteil stark anderen europäischen Ländern. Betten machen hat mit Pflege nix zu tun.
    Es gibt keinen Aufgabenkatalog der genau festlegt, wer was macht. Und solange es Grauzonen gibt, wird auch immer Streit geben!

    Trotzdem muss ich in einem Punkt widersprechen: In Sachen moderne Wundbehandlung sind wir teilweise doch weiter. Da hat sich die Pflege sehr gut weiterentwickelt und ich bin der Meinung, das dies definitiv in den Aufgabenbereich der Pflege fällt!

    Was die Pflegewissentschaft angeht: Ohne diese würden wir Dekubiti immer noch Eisen und Föhnen !
    Genug Gespart!


    Pflege: Uns reichts!

    DLRG = Blaulicht-Club "Deutsche-Land-Ratten-Gegner";
    Sind stets dort zur Stelle, wo herkömmliche Rettungsdienste hoffnungslos untergehen würden.



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