Doch, aber mir ist dieser Thread irgendwie durch die Lappen gegangenOriginal geschrieben von Con
Was ist mit Euch, ist die Delegation bei Euch kein Thema?
Meine Meinung:
- Blutentnahme durch Venenpunktion
Ja.
- Intramuskuläre Injektionen
Wozu? Wir reden über ICUs, oder?
- Punktion und intravenöse Injektionen
Bei entsprechender Vorbildung und auf Anordnung ja.
- Anhängen von Infusionen
s.o. (ich muß jetzt nicht auf die 500ml 40%ige Glucose verweisen, die für ein Kind kontraindiziert sind...)
- i.v. - Antibiotikagaben
Gemäß Anordnung auf ICU oder im OP habe ich weder mit FOlgegabe noch mit Erstgabe da ein Problem.
- Verabreichen von Transfusionen
Anhängen einer ärztlich gekreuzten und abgezeichneten Konserve ja. Alles weitere würde ich als Pflegekraft nicht machen.
- Legen periphervenöser Zugänge
Soll jeder Studi im 6. Semester machen, warum ein gelernter Pfleger nicht?
- Legen zentralvenöser Zugänge
Nein.
- Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
- Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
Beides nein.
- Durchführung Abdomensonographie
Nein.
- Durchführung Echokardiographie
Nein.
- Auswertung Langzeit - EKG
Nein.
- Oro- / nasotracheale Intubation
Unter Aufsicht.
- Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
- Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
Nein.
- 1. Assistenz bei OP
Kommt auf die OP an (für'n Port geht das).
- 2. Assistenz bei OP
Ja.
- Codierung nach DRG - Richtlinien
Das ist eine Tätigkeit, die jeder kann. Das hat ja mit Medizin wenig zu tun
Ich möchte diese Punkte noch um:
- Blutentnahme durch arterielle Punktion
Unter Aufsicht bzw. bei entsprechender Einarbeitung (aber die meisten Pat. haben eine liegende Arterie, wenn mich die art BGA interessiert ;) )
- Legen arterieller Zugänge
s.o.