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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von saddamski
    Mitglied seit
    17.08.2004
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    Wir diskutieren hier jetzt nicht wirklich ausführlich über diese Ringelraube oder?

    Ohne mich
    "So, Infektion ist fertig...ähhhh, ich meine Infusion"



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  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Elektro-Dengel
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    Original geschrieben von Rettungsziege
    Vielleicht brauchst du ´nen ganzen Wagen, aber für mich sind 2 Kartons
    und Fernseher annäherungsweise realistisch. Ich brauche nur 6 kleine Kartons.

    Davon mal abgesehen.
    Taschen sind ja noch ok, aber was will diese Person mit den Kartons und dem Fernseher?
    Hätten die denn nicht noch in den Umzugswagen gepasst?
    Naja nur soviel dazu, wenn man in ein Pflegeheim kommt, ist man halt nicht mehr unbedingt in der Lage sowas selber zu organisieren und KH Personal sieht das auch nicht unbedingt als seine Aufgabe an, Umzüge von Patienten zu orgenisieren.
    Nen Fernseher nehm ich halt schon mal deshalb nicht mit, weil sowas gerne kaputt geht und ich dann die Rechnung in die Hände gedrückt bekomm.
    Bei Rollstühlen und Rollatoren sieht das aber schon mal ein bisschen anders aus. Das sind Hilfsmittel, die die Leute brauchen um sich vom Fleck bewegen zu können. Da sollte man schon schauen, dass man das (unter Wahrung der Sicherheit aller Beteiligter) irgendwo unterbringt.

    Aber wir schweifen hier langsam nen bisschen sehr vom Thema ab würd ich sagen. Einigen wir uns doch einfach darauf:

    "Was ich sicher verstauen kann und nicht all zu leicht kaputt geht beim Transport, wird soweit ich als Fahrer das verantworten kann, mitgenommen. Alles andere ist nicht mein Problem!"
    PRAXIS Dr. med. Hasenbein
    alle Kassen



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  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von krumel
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    02.11.2003
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    @Dengel:
    Nur zur Information: Für Kräfte des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Bayern (sprich alles was für die ZAST fährt) ist die Mitnahme von Rollstühlen ohne entsprechende Fixiervorrichtungen ausdrücklich untersagt....

    Im Falle das was passiert zahlt net mal dein Arbeitgeber..Sondern du..ist nämlich für alle Dienstanweisung.



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  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Elektro-Dengel
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    25.04.2005
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    Original geschrieben von krumel
    @Dengel:
    Nur zur Information: Für Kräfte des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Bayern (sprich alles was für die ZAST fährt) ist die Mitnahme von Rollstühlen ohne entsprechende Fixiervorrichtungen ausdrücklich untersagt....

    Im Falle das was passiert zahlt net mal dein Arbeitgeber..Sondern du..ist nämlich für alle Dienstanweisung.
    Interessant, wo steht das ??
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  5. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-DocMezzoMix
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    13.03.2003
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    Gibt es nicht sogar eine Art Urteil, welches zur Mitnahme von z.B. Koffern zwingt? Meine da mal was in einer "Rettungsdienst" des SK Verlag gelesen zu haben.

    Man muss bedenken, dass viele Patienten niemanden haben, der "mal schnell" in der Wohnung noch Unterwäsche holt.
    Bei Fernsehern oder Hausrat ist aber meiner Meinung nach Schluss.
    Nach müde kommt blöd....



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