Original geschrieben von R.Klein
... achja rollator bzw rollstuhl gehören auch nicht zum handgepäck und werden nicht transportiert ! ausnahme die rollstühle werden vorzeitig angemeldet dann kommt ein ktw mit der möglichkeit den patienten im rollstuhl zu transportieren !
so einfach lief das bei mir bei der juh früher ... und mit altenheimpersonal habe ich sowieso nicht über sowas gesprochen ... die haben die nummer der lst bekommen um sich zu beschweren und sind fürs nächste mal belehrt worden ... fertig !
Na da wärste bei mir an der richtigen Adresse ;)
Also selbst wenn ein Bewohner mit dem "Fahrdienst" von A nach B transportiert werden muss hat und dieser einen Rollator / Rollstuhl für seine Mobilität benötigt, ist der schneller in der Karre als das du Fischglaskasten sagen kannst
Und wieso den Bewohner / Patient im Rollstuhl im KTW transportieren ? Schon mal mit übersetzen in den Tragestuhl oder Trage versucht ? Die Mobilitätshilfen kann man ja glücklicherweise platzsparend zusammen falten.