Hallo wertes Forum!
Folgender Sachverhalt wurde an mich von meinem Wachenleiter herangetragen:
Patient wird soporös, schwerst alkoholisiert in der Gosse vorgefunden.
Bei der anschließenden orientierenden Untersuchung im RTW ergibt sich eine ausgeprägte Pupillendifferenz.
Da ein vorangegangener Sturz (KoPlaWu) gesichert ist, geht nun der Verdacht in Richtung SHT und der Pat. wird als NAW in eine Schwerpunktklinik verbracht.
Am nächsten Tag wird der Patient völlig gesund, lediglich ausgenüchtert wieder entlassen....
Die Pupillendifferenz muß also zwangsläufig auf den Alkoholgenuß zurückzuführen sein.
Habt ihr das schonmal erlebt bzw. kann mir das jemand von euch erklären???
Vielen Dank im vorraus.
Netten Gruß
Felix