Also ich würde auch sagen das Man die auf die Ausbildung von den Hilfskräfte an kommt .
Wir haben das damals in der Schule so gelernt SchwesternhelferInnen dürfen keine Behandlungpflege durch führen oder Medikament verteilen . APH und KPH dürfen Behandlungpflege durch führen oder Medikament verteilen und S´c Spritzen verabreichen .
In der Praxis habe ich aber schon mit bekommen das sie Teil weiß gleich behandelt werde
Ob wohl sie auch ein kleines Exsamen haben , Wurde dann mit der Abrechnung begründet .
Die haben dann in 2 Kadirien unter teil . 3 Jährig und Hilfskräfte was mich persönlich stört.
Den KPH und APH haben wesendlich mähr Fachwissen wie SchwesternhelferInnen.