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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    Hallo,
    jetzt der gewünschte Bescheid immer näher kommt fange ich an konkreter zu Planen...
    Genau genommen geht es um den Fall, dass ich keinen Platz zum WS12 bekomme, sondern erst zum SS13.
    Mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.10.12 aus. Wenn es um eine Verlängerung legt werde ich die Karten auf den Tisch legen, das wird jedoch vor den Bescheiden zum WS sein. Ich weiß weder ob ich dann eine Verlängerung bekomme, noch ob ich das möchte.

    Natürlich wäre eine Möglichkeit sich für den 1.11.12 für einen anderen Job zubewerben. Allerdings muss ich noch voll 3 Monate KPP machen (meine bereits geleisteten 2 1/2 Monate sind verjährt), da liegt der Gedanke nahe, sich erst für den 1.1. oder gar 1.2. zubewerden und in der zwischen Zeit einfach das KPP anzuleisten...

    Wie sähe das denn dann mit Arbeitslosengeld aus, bzw. mit der gesetzlichen Seite??

    (Ich weiß das ich moralisch nicht ganz einwandfrei)
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



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  2. #2
    Kernspinnerin Avatar von Nautila
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    Nu ja, wenn du arbeitslos aka arbeitssuchend gemeldet bist, stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das heisst, es kann dir gut passieren, dass du zu Bewerbungsterminen geschickt wirst oder einen entsprechenden Job annehmen musst.
    Wenn du zeitgleich KPP machst, stehst du naturgemäß dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Ich würde das nicht riskieren. Lehnst du absichtlich Jobangebote ab oder erscheinst nicht zu Beratungsterminen wegen des KPP wird dir nicht nur das Geld gesperrt (und das erhaltene musst du zurückzahlen), sondern du kannst auch einen wegen Betrugs drankriegen.

    Würd ich mir zweimal überlegen.



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  3. #3
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    Ich weiß nicht, ob du das richtig verstanden hast, bzw. ob ich es richtig da gestellt habe. Ich würde mich ja arbeitslos melden und denen direkt den neuen Arbeitsvertrag für Jan, bzw. Feb vorlegen.

    Welcher AG stellt einen für 2-3Monate eine, gerade in einem Beruf, wo man eine lange Einarbeitungszeit hat?
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



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  4. #4
    Kernspinnerin Avatar von Nautila
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    Ach so. Keine Ahnung. Kann dir trotzdem passieren dass man dich auf eine Weiterbildung oder Beratungstermine schickt.
    Das Arbeitsamt kann bei sowas ganz schon fiesig werden.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    vorbei...
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    Zitat Zitat von schmuggelmaeuschen Beitrag anzeigen
    (meine bereits geleisteten 2 1/2 Monate sind verjährt
    KPP kann verjähren? Also bei mir liegt das schon ein Weilchen zurück, aber ich hab grad auch noch mal die Infos dazu vom LPA Berlin überflogen und nix dazu gefunden... Natürlich weiß ich nicht, wie das an anderen Unis/LPAs ist, aber meines Wissens verjährt das nicht (ebenso wie der Erste-Hilfe-Kurs, was sich auch gerüchteweise unter den Studenten verbreitet hat... zumindest gilt das für Berlin)

    Informier dich doch erst mal bei den für dich in Frage kommenden LPAs, wie das bei denen gehandhabt wird. Denn nun mal ehrlich... freiwillig arbeitet doch keiner von uns gerne als "dummer, kleiner Praktikant", schon gar nicht, wenn man noch nicht mal was dafür bekommt...



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