Hallo an alle Mitleser,
ich bin hier in einen Streitfall mit einer Versicherung hineingeraten (bin nicht der Patient!), bei dem es um die Fragestellung geht ab wann man von einer akuten unvorhersehbaren Erkrankung sprechen kann.
Würde gerne mal eure Meinung hören.
Es geht um jemanden der als ausländischer Student eine Incoming-Versicherung hat. Diese Versicherung bezahlt:
"die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die im vereinbarten Geltungsbereich während des versicherten Zeitraumes akut eintreten".
Der Versicherte ist hier schwer erkrankt, wusste von seiner chronischen vorbestehenden Erkrankung nichts, wird jetzt seit ein paar Wochen (intensiv-)stationär behandelt und die Versicherung will NICHTS bezahlen. Er hatte schon länger mit -sagen wir zusammengefasst- B-Symptomatiken zu tun, hat sich aber vor dieser akuten Verschlechterung nie untersuchen lassen.
Wenn jemand z.B. einreist mit immer wiederkehrenden Kopfschmerzen, hier dann erstmals eine Lähmung entwickelt und es stellt sich ein Hirn-TU heraus, ist das dann keine akute Erkrankung mehr?
Wenn jemand mit bekanntem Asthma einreist und hier eine Exazerbation erleidet, ist das dann eine akute Erkrankung ? (so schon mal gesehen, ist damals erstattet worden!)
Wenn jemand einreist mit einer Hautveränderung und es stellt sich später heraus es ist eine Leishmaniose, ist das auch keine akute Erkrankung?