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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    08.01.2012
    Beiträge
    1
    Hallo!
    Ich habe Medizinstudium an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf abgeschlossen und habe damit die Ärztliche Prüfung am26.4.1996 bestanden.In der Zeit vom 01.06.1997-30.11.1998.nach bestandene Ärztlicher Prüfung war ich in augenärztlichen Gemeinschaftspraxis ganztätig als Ärztin im Praktikum tätig gewesen.Die Ausbildung ist ordnungsgämeß ageleistet worden.Weiter hatte ich für mich eine Stelle im Krankenhaus gefunden aber meine Ausbildung in Richtung Augenheilkunde konnte ich nicht weiter machen weil ich nicht Berufserlaubnis bekommen konnte.Damals war so...(NIcht EG-angehörige ausländische Staatsangehörige benötigen neben Berufserlaubnis eine Aufenthaltsgenemigung sowie eine Arbeitserlaubnis.)Ich mußte dann das Land verlassen und die fachärztliche Ausbildung aus der Ophthalmologie in Belgrad(Serbien)weiter machen.In Serbien hatte ich fachärztliche Ausbildung abgeschlossen und die Facharztprüfung bestanden(25.02.2004.) und arbeite noch heutzutage in Belgrad als Ärztin für Augenheilkunde.Im Dezembar habe ich Einstellung bzw.eine Stelle in Praxen(Augenarztpraxis)-überörtliche Sozietät wo ich als Ärztin für Augenheilkunde eingesetzt wird.
    Was soll ich machen?Wie sieht Situation mit Facharztannerkenung(nicht -EG Angehörige)aus?Aprobation?Berufserlaubnis?Aufentha ltsgenemigung?Erste Schritte?....:und weiter wie?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Schau mal hier: http://www.bundesaerztekammer.de/pag...his=1.109.8949
    Kurz:
    Zuständig sind die Behörden des Bundeslands, in dem du wohnen und ärztlich tätig werden möchtest. Für die Erteilung der Berufserlaubnis musst du dich an die jeweilige Oberste Landesgesundheitsbehörde, für die Anerkennung der Facharztweiterbildung an die jeweilige Landesärztekammer wenden.
    Ohne Aufenthaltstitel und Stellenzusage in Deutschland dürfte es aber schwierig werden, die Berufserlaubnis zu bekommen.



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