Aktive Benutzer in diesem Thema
-
Stark für Ärzte - Stark für Euch. -
Der Hartmannbund -
[Klick hier!]
-
Diamanten Mitglied
Schau mal hier: http://www.bundesaerztekammer.de/pag...his=1.109.8949
Kurz:
Zuständig sind die Behörden des Bundeslands, in dem du wohnen und ärztlich tätig werden möchtest. Für die Erteilung der Berufserlaubnis musst du dich an die jeweilige Oberste Landesgesundheitsbehörde, für die Anerkennung der Facharztweiterbildung an die jeweilige Landesärztekammer wenden.
Ohne Aufenthaltstitel und Stellenzusage in Deutschland dürfte es aber schwierig werden, die Berufserlaubnis zu bekommen.
Stark für Ärzte - Stark für Euch. -
Der Hartmannbund -
[Klick hier!]