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ich kann mir auch gut vorstellen, dass das ja unter reguläre "fehltermine" fällt (sonst müsstest du ja vermutlich eh die einheit nachholen später), und bei denen gibts ja meistens keinen nachholungsanspruch von seiten der uni, meistens eher dann, wenn der student darum bittet oder irgendwelche leistungen grad an dem termin in form von testaten oder sowas in der art abgefragt wurden. denke deswegen, dass ein nachteilsausgleich da nicht fußen wird...